Nach dem Skandal um Roger Kusch Länder verschieben Sterbehilfe-Entscheidung

Berlin (RPO). Sollte Sterbehilfe bestraft werden - und wenn ja, wie? Die Unions- und SPD-geführten Länder konnten sich am Freitag im Bundesrat nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Die Empörung über das Handeln von Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hält zwar an - doch eine Entscheidung über eine mögliche Haftstrafe für aktive Sterbehelfer wurde vorerst verschoben.

Fakten zur Sterbehilfe in Deutschland
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Foto: ddp

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sagte als Sitzungsleiter, die Aussprache werde in der Tagesordnung "noch etwas zurückgestellt", bis eine neue Vorlage erstellt sei. Am Rande der Sitzung erörterten Ministerpräsidenten und Fachleute sowohl von Unions- als auch von SPD-geführten Ländern den Entwurf eines Entschließungsantrags, der als gemeinsamer Kompromiss im Raume stand.

Bereits vor zwei Jahren hatten die CDU-regierten Länder Hessen, Thüringen und Saarland einen Gesetztesentwurf zur Bestrafung von gewerblicher und organisierter aktiver Sterbehilfe einebracht. Gefordert wurden Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Der Entwurf gewann Anfang der Woche neue Aktualität: Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hatte einer 79-jährige Frau, die nicht unheilbar krank war, aber Angst vor einem Leben im Heim hatte, Sterbehilfe geleistet. Kuschs anschließende Pressekonfrenz, in der er sich mit der Frau kurz vor ihrem Tod zeigte, sorgte für Wellen der Empörung.

Es gehe darum klar zu machen, dass kommerzielle und gewerbliche Sterbehilfe strafbar sei und die Frage von Leben und Tod nicht zum Geschäft werden dürfe, erklärte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Vormittag. SPD-Chef Kurt Beck dagegen äußerte Zweifel, ob das Strafrecht das richtige Instrument dafür sei.

(ap)
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