Hamburger Justizsenator kritisiert BGH-Urteil Kusch: Ohne Vaterschaftstest keine Gewissheit

Berlin (rpo). Hamburgs Justizminister Roger Kusch (CDU) kritisierte das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über heimliche Vaterschaftstests, die nun nicht mehr vor Gericht als Beweismittel gelten. Die Tests verletzen laut BGH das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Kusch: "Damit wird dem zweifelnden Vater die letzte Instanz aus der Hand genommen." Für die Grünen sind das Persönlichkeitsrecht des Kindes und das des Mannes miteinander zu vereinbaren.

Denn angesichts der Debatte um heimliche Vaterschaftstests beabsichtigen die Grünen, Anfechtungsklagen zu erleichtern. Dazu solle eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, der "Berliner Zeitung".

"Ziel ist es, in den nächsten zwei Wochen Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Vaterschaftsanfechtungsklagen erleichtert werden", sagte Schewe-Gerigk. "Die Klagen haben derzeit sehr hohe Hürden." Zudem solle eine Lösung gefunden werden, wie die Vaterschaft angefochten werden kann, ohne dass das Verhältnis zwischen Vater und Kind zu großen Schaden nimmt, unterstrich die Grünen-Politikerin.

Kusch: Urteil ist kritikwürdig

Roger Kusch plädierte dafür, die Erlaubnis für einen heimlichen Vaterschaftstest rechtlich festzuschreiben. Er halte das Urteil des BGH für "kritikwürdig", sagte Kusch dem "Hamburger Abendblatt". Der Gerichtshof hatte entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests auch weiterhin vor Gericht als Beweismittel nicht zugelassen werden.

Ein solcher anonymer, ohne das Einverständnis der Frau und des Kindes gemachter Test reiche nicht aus, um eine Vaterschaftsklage zu erwirken. Der Vaterschaftstest eröffne als einziger dem Mann einen zugang zum Gericht, wenn er Zweifel an der Abstammung des Kindes hege. Ein Mann, der seine Vaterschaft anfechten wolle, brauche einen Zugang zum Gericht.

(afp)
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