Anwalt kritisiert Bundesregierung Kundus-Opfer wollen höhere Entschädigung

Berlin (RPO). Ein Jahr nach dem Bombardement auf die zwei Tanklaster in Kundus pochen die Opfer auf eine höhere Entschädigung. Ihr Anwalt erhebt zudem Vorwürfe gegen die Bundesregierung.

 Karim Popal vertritt die Angehörigen der Opfer als Anwalt.

Karim Popal vertritt die Angehörigen der Opfer als Anwalt.

Foto: dapd, APN

"Wir werden auf 33.000 Dollar pro Toten klagen", kündigte Anwalt Karim Popal am Donnerstag in Berlin an. Das entspricht etwa 26.000 Euro. "5.000 Dollar pro Familie sind zu wenig, das reicht nicht", monierte Popal. Es gebe Opfer, die für notwendige Operationen nach dem Luftschlag Schulden hätten, die diesen Betrag sogar noch überstiegen.

Das Verteidigungsministerium geht von 91 Toten und elf Verletzten aus. Es hatte vor etwa drei Wochen mitgeteilt, die 86 Familien der Opfer würden jeweils 3.800 Euro (5.000 Dollar) als Ausgleich erhalten. Dies sei aber keine "Entschädigung im Rechtssinn". Insgesamt würden etwa 327.600 Euro (430.000 US-Dollar) überwiesen.

"Bundesregierung ignoriert Opfer"

Popal begrüßte zwar, dass überhaupt Geld gezahlt werde. Er kritisierte aber, die Bundesregierung ignoriere die Opfer und bediene sich stattdessen der "korrupten Regierung" in Afghanistan. Mit allen Mitteln habe das Verteidigungsministerium versucht, an ihm vorbei an seine Mandanten ranzukommen. "Das ist nicht zulässig, das ist gesetzeswidrig", kritisierte Popal. Nach eigenen Angaben vertritt Popal 113 Mandanten aus 78 Familien. Er geht von 137 Toten aus.

Popal erklärte, aus Deutschland seien nur "leere Versprechungen" gekommen. "Ich und mein Recherche-Team haben festgestellt, dass unsere Mandanten sehr, sehr, sehr arm sind und unter Hunger und Kälte im Winter leiden", sagte er. Mitunter hätten entfernte Familienangehörige der Opfer das Geld für die wahren Bedürftigen einbehalten.

Ströbele fordert Hilfsprojekte statt Geld

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte, statt Geld zu zahlen hätte die Bundesregierung Projekte in der Region fördern sollen, die die Existenz der Hinterbliebenen sichere. Als Beispiele nannte Popal Unterstützung bei Landwirtschaft und Viehzucht sowie ein Waisenhaus und eine Teppich-Knüpferei.

Zudem monierte Ströbele, dass Oberst Georg Klein für den Befehl zum Bombenabwurf nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen worden sei. Der Befehl wäre nur zulässig gewesen, wenn eine unmittelbare Gefährdung bestanden hätte. "Das hat er erfunden", sagte Ströbele. Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen gegen Klein jedoch am 19. April eingestellt.

Die Grünen-Fraktionschefs Renate Künast und Jürgen Trittin erklärten, die Sicherheit der Zivilbevölkerung müsse in allen Auslandseinsätzen oberste Priorität haben. "Die Bundesregierung tat alles, um mitten im Wahlkampf die Wahrheit über den Tod unzähliger Zivilisten zu vertuschen", erklärten sie. Das monatelange Zögern bei der Entschädigungsfrage der Hinterbliebenen sei ein "weiterer höchst blamabler Akt".

Die Linke-Abgeordnete Christine Buchholz sprach von einem unwürdigen Verhalten gegenüber den Opfern. Sie erklärte, dass "der Luftschlag von Kundus kein Betriebsunfall war. Ich glaube, er liegt in der Logik dieses Krieges", sagte sie. Die Wahrscheinlichkeit steige, dass sich ein ähnlicher Vorfall wiederhole.

Bei einem Luftangriff nahe Kundus waren vor einem Jahr 91 Deutsche gestorben und elf verletzt worden.

(apd/bs)
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