Richterbund hält Entscheidung für überflüssig Kritik an Verschärfung des Jugendstrafrechts

Berlin (RPO). Sie haben sich schon geeinigt. Doch jetzt gibt es Kritik vom Richterbund. Die von Union und FDP geplante Verschärfung des Jugendstrafrechts, den Strafrahmen bei Mord von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen, halten die Juristen für überflüssig.

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Foto: AP

Die bayerische Justizministerin Beate Merk verteidigte dagegen die Beschlüsse, die die Koalitionsarbeitsgruppe zur inneren Sicherheit gefasst hatte.

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, Anlass für die Verschärfung des Jugendstrafrechts sei das Urteil für den Dreifachmord von Mölln gewesen. Der 24-jährige Mitläufer habe lebenslang bekommen, der 19-jährige Haupttäter nur zehn Jahre nach Jugendstrafrecht. Damit sei dieser in sechs bis sieben Jahren wieder frei, der andere frühestens nach 15 Jahren. Das sei eine "unvertretbar hohe Zeitdifferenz", sagte der CDU-Politiker. Der höhere Strafrahmen böte den Tätern ja auch eine Chance zur Resozialisierung.

Stefan Caspari, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbunds, sagte dagegen der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Im Jugendstrafrecht muss der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt stehen, deshalb sind Haftstrafen von mehr als zehn Jahren sehr problematisch."

Auch der beschlossene Warnschussarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe laufe ins Leere: "Die meisten Straftäter haben vor einer Bewährungsstrafe schon einen normalen Arrest verbüßt und hatten damit bereits einen Warnschuss", sagte Caspari.

"Ernsthaft und konstruktiv"

Die künftigen Koalitionspartner im Bund hatten am Donnerstagabend überraschend schnell einen Konsens bei den Themen Justiz und innere Sicherheit gefunden. "Nach ernsthaften und konstruktiven Verhandlungen haben wir gute und wichtige Ergebnisse erzielt", erklärte CSU-Politikerin Merk.

Als wichtigste Punkte nannte die bayerische Justizministerin neben der Verschärfung des Jugendstrafrechts die Schließung von "Lücken" bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern und die Ausweitung des Strafrahmens bei Gewalt gegen Polizisten.

Außerdem soll bei Schwerstverbrechen wie Mord eine Wiederaufnahme zu Ungunsten eines Angeklagten möglich sein, wenn er bereits einmal mangels Beweisen freigesprochen wurde und aufgrund nachträglicher DNA-Analyse überführt werden kann.

Auch im Mietrecht sind Änderungen geplant. So sollen "Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung" erschwert werden. "Mietnomadentum" soll durch Stärkung der Vermieterrechte bekämpft werden. "Die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sollen vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden", erklärte Merk weiter.

Teil des Konsenses in der Arbeitsgruppe ist auch ein Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung und zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. Hier soll nun vorrangig der Grundsatz "Löschen statt Sperren" gelten. Der FDP-Politiker Max Stadler sagte der AP, eine Gesetzesänderung sei nicht nötig, um die neuen Vereinbarungen umzusetzen.

Lob von Polizei und Bitkom

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die Vereinbarungen. Die Arbeit der Polizei werde nicht erschwert. Auch vom High-Tech-Verband Bitkom gab es Lob. Die künftigen Koalitionspartner hätten Fingerspitzengefühl bei den Themen Internet-Sperren, Online-Durchsuchungen und Datenspeicherung bewiesen.

(AP/spo)
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