Zulässige Verschärfung der Führungsaufsicht Kriminologe für elektronische Fußfesseln

Hannover (RPO). Der Kriminologe Christian Pfeiffer unterstütrzt die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), elektronische Fußfesseln für entlassene, aber womöglich noch gefährliche Straftäter einzuführen.

Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen sprach von einer zulässigen Verschärfung der Führungsaufsicht für Fälle, in denen besondere Gefährdungslagen bestünden. "Es reduziert die Gefährlichkeit des Täters drastisch. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich", sagte Pfeiffer der "Neuen Presse" aus Hannover. Er forderte aber auch eine Änderung des Gutachten-Systems für die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Pfeiffer verwies auf eine Untersuchung der Universität Bochum, in der 89 im Gefängnis sitzenden Straftätern von Gutachtern eine "allerhöchste Gefährlichkeit" bescheinigt wurden. Nachdem diese Straftäter aus rechtlichen Gründen freigelassen werden mussten, wurden drei einschlägig rückfällig.

"In 86 Fällen hatten die Gutachter sich getäuscht." Pfeiffer sieht die Gutachter unter starkem Druck. "Es wäre besser, das Gutachtersystem zu ändern, indem wir ein Team von Gutachtern beauftragen. So trifft die Last keinen Einzelnen", so Pfeiffer.

(DDP/nbe)
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