Urteil zum Lockdown in Gütersloh Wenn Recht unverhältnismäßig ist

Analyse | Düsseldorf · Der Lockdown im Kreis Gütersloh sei unverhältnismäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter des 13. Senats haben ein Standardwerkzeug von Juristen genutzt: den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aber wie funktioniert der eigentlich?

 Das Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster. (Archiv)

Das Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster. (Archiv)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Museen, Kinos, Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars – während die meisten Nordrhein-Westfalen diese Einrichtungen wieder besuchen können, war das Leben im Kreis Gütersloh nach dem Ausbruch des Coronavirus in der Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück wieder stark eingeschränkt. Der Lockdown betraf den ganzen Kreis, so wie es die Regeln der Bundesländer besagen. Steigt die Zahl der Neuinfizierungen mit Sars-CoV-2 in einem Kreis auf über 50 pro 100.000 Einwohner, dann wird das öffentliche Leben im ganzen Kreis heruntergefahren.