Krankenversicherung Hamburgs Beamte sollen Mitglied der GKV werden können

Hamburg · Bislang sind Beamte faktisch dazu gezwungen, sich selbst privat zu versichern. Hamburg will ihnen ermöglichen, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden.

 Karten von gesetzlichen Krankenkassen (Symbolbild).

Karten von gesetzlichen Krankenkassen (Symbolbild).

Foto: dpa

Dazu beschloss der rot-grüne Senat der Hansestadt am Dienstag einen Gesetzentwurf, der der Bürgerschaft zugeleitet werden soll. Stimmt diese zu, wird die sogenannte Beihilfe für Hamburger Beamte so ausgestaltet, dass sie sich ab 1. August 2018 auf eigenen Wunsch gesetzlich krankenversichern können.

Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich selbst privat zu versichern. Zur Deckung der Kosten erhalten sie vom Staat eine sogenannten individuelle Beihilfe. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden. Laut dem Gesetzentwurf können sich Hamburger Staatsdiener aber die Beihilfe künftig auch in Form einer Pauschale auszahlen lassen, die der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht.

Die Hamburger Beihilfezahlungen an Beamte wären in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Arbeitgeberanteil für Angestellte im Rahmen der GKV. "Hamburg leistet mit der Reform einen Beitrag, das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen", erklärte Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Mit der Idee schreibe Hamburg "Sozialgeschichte". Nach eigenen Angaben ist Hamburg das erste Bundesland mit dieser Regelung.

Wechsel zur GKV nicht für alle Beamten möglich

Der Senat sieht in seinem Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Beamte. Durch den Ausschluss von der GKV würden vor allem kinderreiche, teilzeitbeschäftigte, chronisch kranke und behinderte Staatsdiener benachteiligt. Künftig stehe auch ihnen die Familienmitversicherung offen, bei Vorerkrankungen müssten sie keine Risikoaufschläge zahlen.

Die Wahlmöglichkeit wird faktisch aber nur für neue Beamte oder Staatsdiener bestehen, die bereits jetzt in der GKV versichert sind. Für "langjährige Beamte" sei ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts trotzdem nicht mehr möglich, betonte die Hamburger Landesregierung.

Ein Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale ist außerdem nur einmal möglich. Eine Rückumstellung ist nicht zulässig. Damit will der Senat vermeiden, dass es zu "Optimierungsstrategien" kommt, bei denen Beamte je nach Lebenssituation die für sie günstigere Versicherungsmodelle auswählen. Das würde das Finanzierungsmodell der Versicherung er schwächen, erklärte der Senat.

(wer)
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