Rücklagen auf Rekordwert Krankenkassen verbuchen 620 Millionen Euro Überschuss

Frankfurt /Main · Im ersten Quartal 2017 haben die gesetzlichen Krankenkassen einem Medienbericht zufolge 200 Millionen Euro mehr erwirtschaftet als noch vor einem Jahr. Damit steigen die Rücklagen auf einen neuen Rekordwert. Einige große Krankenkassen haben aber mit Problemen zu kämpfen.

 Die Krankenkassenkarten der großen Versicherungen (Symbolbild).

Die Krankenkassenkarten der großen Versicherungen (Symbolbild).

Foto: dpa

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal dieses Jahres einem Bericht zufolge einen Überschuss von 620 Millionen Euro erzielt. Das sind gut 200 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Monaten des Vorjahres, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Donnerstag berichtete. Damit steigen die Rücklagen der insgesamt 113 gesetzlichen Kassen auf einen Rekordwert von 16,5 Milliarden Euro.

Die Finanzentwicklung der einzelnen Kassen ist allerdings unterschiedlich. So konnten im Jahresvergleich die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ihren Überschuss von 72 auf 361 Millionen Euro ausbauen, wogegen der Quartalsüberschuss der Ersatzkassen, zu denen unter anderem die Barmer, Techniker Krankenkasse und DAK Gesundheit gehören, im Jahresvergleich von 206 auf 155 Millionen Euro sank. AOK und Ersatzkassen versichern zusammen mehr als zwei Drittel der Versicherten.

Auch bei den Betriebskrankenkassen reduzierte sich der Überschuss im Jahresvergleich demnach von 38 Millionen auf 30 Millionen Euro, die Innungskassen halbierten ihren Überschuss auf 17 Millionen Euro, die Knappschaft konnte ihre Reserven mit 58 Millionen Euro leicht ausbauen.

Während die AOK ihr striktes Kosten- und Vertragsmanagement als Grund für die gute Entwicklung nannten, beklagten die Ersatzkassen gegenüber der "FAZ" Fehlsteuerungen durch den Finanzausgleich der Kassen. Wegen der wachsenden Kritik hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gutachten zu Reformnotwendigkeiten des Finanzausgleichs in Auftrag gegeben, das im Herbst vorliegen soll.

(th/AFP)
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