Streit um Bildungspolitik Kraft fordert Aufhebung des Kooperationsverbots

Berlin · Die Querelen um die Nominierung von Joachim Gauck für das Amt des Bundespräsidenten sparten die Partei- und Fraktionschefs bei ihrem Treffen im Kanzleramt bewusst aus. Stattdessen fielen bei dem zweieinhalbstündigen Treffen eine Reihe von Sachentscheidungen.

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Foto: Timur Emek

Bildung Bund und Länder sollen bei der Finanzierung der Forschung künftig besser zusammenarbeiten. Bislang konnte der Bund dem Grundgesetz zufolge nur befristete Forschungsprojekte fördern. Zum 1. März 2013 soll die Verfassung mit dem Ziel ergänzt werden, dass Bund und Länder in der Wissenschaft nicht nur "Vorhaben", sondern künftig auch "Einrichtungen" wie Forschungsinstitute gemeinsam finanzieren können. Die SPD hält dies nicht für weitgehend genug. "Die Entscheidung der Koalition, das Kooperationsverbot im Grundgesetz für Hochschulen mit überregionaler Bedeutung aufheben zu wollen, ist richtig.

Doch das reicht nicht, um in der Bildungsförderung in Deutschland entscheidend nach vorne zu kommen", sagte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) unserer Zeitung. "Wenn wir ein leistungsfähiges und nachhaltiges Bildungssystem erreichen wollen, das Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen auch in der Schule sicherstellt, muss der Bund seine Verantwortung — auch finanziell — endlich wahrnehmen." Die SPD werde nicht lockerlassen, das Kooperationsverbot auch für den Schulbereich aufzuheben.

Energie Die Energiewende soll beschleunigt werden. Das Konzept reicht von Netzausbau bis Kraftwerksneubau und Energieforschung.

Pendlerpauschale Neuer Streit bahnt sich bei der Pendlerpauschale an. Die FDP fordert, dass eine Erhöhung aufgrund der Rekord-Benzinpreise geprüft werden müsse. Die derzeitige Höhe der Pauschale von 30 Cent je Kilometer hält FDP-Generalsekretär Patrick Döring für verfassungswidrig. Die Union sieht hingegen keinen Handlungsbedarf.

Sorgerecht Väter nichtehelicher Kinder sollen es beim Sorgerecht künftig leichter haben. Sie sollen das mit der Mutter ausgeübte Recht einfacher und schneller durchsetzen können — gegebenenfalls auch gegen deren Willen. Vorgesehen ist ein neues, beschleunigtes Verfahren, bei dem die Familiengerichte schriftlich — ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne Anhörung der Eltern — entscheiden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen raschen Gesetzentwurf an.

Warnschussarrest Wenn Jugendliche zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, können die Richter künftig zudem einen mehrwöchigen Warnschussarrest verhängen. Dies soll den Jugendlichen vor Augen führen, was geschieht, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern. Das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord wird auf 15 Jahre erhöht. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bestreitet die abschreckende Wirkung des Warn-Arrests.

(RP/csi/rm)
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