Konversionstherapien Regierung beschließt Verbot von dubiosen Methoden zur „Heilung“ von Homosexualität

Berlin · Konversionstherapien sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen. Das Verbot geht auch auf die Initiative des Bundesgesundheitsministers zurück.

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“ Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: „Es ist ok, so wie du bist.“

Bei unter 18-Jährigen sollen diese Methoden künftig generell verboten sein. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar schon volljährig sind, aber zum Beispiel durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen „Behandlung“ verleitet oder nicht über die „Schädlichkeit der Behandlung“ aufgeklärt wurden, hieß es am Mittwoch vom Bundesgesundheitsministerium. Die Pläne sind noch einmal verschärft worden. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant. Auch das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Methoden soll künftig verboten sein.

Das Gesetz soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig.

(cka/dpa)
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