Bundesländer beraten Kondompflicht in Bordellen

Berlin (RPO.) Im Bundesrat wird die Einführung einer Kondom-Pflicht in Bordellen diskutiert. Auf ihrer Sitzung am 4. Juni befasst sich die Länderkammer mit einem entsprechenden Antrag Baden-Württembergs. Dieser sieht eine "stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten" vor.

Ziel ist es unter anderem, Prostituierte vor Sexualkrankheiten zu schützen, wie die "Saarbrücker Zeitung" am Freitag berichtete. Betreiber von Freudenhäusern sollen künftig "auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen" und "ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen", heißt es in dem Entschließungsantrag. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der Antrag beinhaltet keine Vorschläge zur Überprüfung, ob ein Verstoß vorliegt.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, neue Gesetzesregelungen "für den Betrieb von Prostitutionsstätten" zu schaffen. Durch die Einführung einer "Erlaubnispflicht" soll die Eröffnung eines Freudenhauses nur noch mit Genehmigung der Behörden und unter Auflagen möglich sein.

(apd/awei)
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