Nordrhein-Westfalen Kommunalwahl-Termin auf dem Prüfstand

Düsseldorf/Münster (RP). Vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster findet am Dienstag die mündliche Verhandlung über die beiden Kommunalwahl-Klagen von SPD und Grünen statt. Dabei geht es sowohl um den Wahltermin (30. August) als auch um den von CDU und FDP beschlossenen Wegfall des Stichentscheids bei der Wahl der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte.

Vom Ablauf der Verhandlung und insbesondere von den Fragen von VGH-Präsident Michael Bertrams erwarten sich Beobachter Hinweise auf das Urteil, das in beiden Fällen noch im Mai verkündet werden soll.

SPD und Grüne pochen auf eine terminliche Zusammenlegung der Kommunal- mit der Bundestagswahl am 27. September. Die Bürger seien durchaus in der Lage, zwischen beiden Wahlen zu unterscheiden, lautet ihr Einwand gegen die Behauptung von Schwarz-Gelb, dass bei einem gemeinsamen Termin das Kommunale "unter die Räder" der Bundespolitik gerate. Wegen der besonderen Bedeutung der Kommunalwahl müsse es deshalb einen gesonderten Termin geben, betonen CDU und FDP.

Die Opposition behauptet dagegen, den Regierungsparteien gehe es nur um eigene Interessen. Sie befürchteten, dass die SPD von einer höheren Wahlbeteiligung, wie diese bei Bundestagswahlen stets zu erwarten sei, stärker profitieren werde als das bürgerliche Lager. Vor allem die FDP fürchte eine hohe Wahlbeteiligung, meint SPD-Landeschefin Hannelore Kraft.

Bereits Anfang Februar hatte der VGH der Klage von Rot-Grün gegen das Vorziehen der Kommunalwahl auf den Termin der Europawahl (7. Juni) stattgegeben. Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte daraufhin den 30. August als neuen Termin festgelegt. Ob es dabei bleibt, ist ebenso unklar wie der Ausgang der rot-grünen Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl. Ihre Rechtsvertreter argumentieren, der einfache Wahlgang sei verfassungswidrig.

Im Vorfeld der morgigen Verhandlungsrunde hatte es ein Tauziehen um die Besetzung des VGH gegeben. Ein Richter erklärte sich schließlich wegen seines öffentlichen SPD-Engagements für befangen und schied aus dem Verfahren aus. CDU-Fraktionschef Helmut Stahl hatte nach der ersten Niederlage in Münster Wolf attackiert und betont, in dessen Ministerium sei das Verfahren "versemmelt" worden. Der Innenminister hat sich die harschen Angriffe offenbar zu Herzen genommen. Entgegen seiner bisherigen Gepflogenheit wird er morgen an der Verhandlung in Münster selbst teilnehmen.

(RP)
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