Superwahljahr 2021 Alles was Sie zur Kommunalwahl in Niedersachsen wissen müssen

Hannover · In Niedersachsen wird schon zwei Wochen vor der Bundestagswahl zur Wahlurne gebeten: Am 12. September finden im Nachbarbundesland die Kommunalwahlen statt. Hier gibt es den Überblick.

 Bei einer Kommunalwahl finden viele Wahlen gleichzeitig statt. Je nach Gemeinde werden Bürgermeister, Stadträte und Regionversammlungen gewählt.

Bei einer Kommunalwahl finden viele Wahlen gleichzeitig statt. Je nach Gemeinde werden Bürgermeister, Stadträte und Regionversammlungen gewählt.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bei Kommunalwahlen werden, wie der Name schon sagt, die kommunalen Vertreter in Städte- und Gemeinderäten und/oder in Direktwahlen Landräte und Bürgermeister gewählt. Im nördlichen Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalens Niedersachsen ist es in nicht einmal mehr zwei Wochen soweit.

Wann und wer wird gewählt? Gleich zwei Sonntage im September sind in Niedersachsen dafür reserviert, die Kreuzchen zu setzen. Am Sonntag, 12. September, finden die Kommunalwahlen statt. Zuletzt wurde 2016 gewählt. Je nach Kommune werden Kreistage und die hannoversche Regionsversammlung, die Räte der Städte und Gemeinden und Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und die Ortsräte, außerdem einige Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Mögliche Stichwahlen finden dann am Tag der Bundestagswahl zwei Wochen später, am 26. September statt.

Wer darf wählen? Wählen darf, wer wahlberechtigt ist. Als wahlberechtigt gilt eine Person nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz dann, wenn sie am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlgebiet hat. Außerdem muss man im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Das passiert aber automatisch, wenn der Wohnsitz rechtzeitig im Wahlgebiet angemeldet wurde.

Wie viele Kreuze muss ich setzen? Das hängt davon ab, was in der jeweiligen Gemeinde gewählt wird. Es gibt je einen Stimmzettel für jede kommunale Vertretung (also Orts-, Stadtbezirks-, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Regionsversammlung der Region Hannover) und für jeden Hauptverwaltungsbeamten, also Bürgermeister, Landrat oder Regionspräsident. Wie viele Stimmen verteilt werden können, steht oben auf dem Stimmzettel.

Bei der Wahl von kommunalen Vertretungen hat jeder Wähler drei Stimmen. Diese drei Stimmen können dann entweder derselben Liste oder Person gegeben werden, das nennt man kumulieren. Sie können aber auch auf verschiedene Listen und Personen aufgeteilt werden, dann spricht man vom Panaschieren. Die Wähler sind aber nicht gezwungen, alle drei Stimmen abzugeben, auch mit zwei Kreuzen oder einem ist der Stimmzettel gültig. Nur mehr als drei Stimmen dürfen nicht abgegeben werden. Bei einer Direktwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme.

Welche Fristen sind zu beachten? Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal das richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten mittlerweile bekommen haben. Auf diesen Benachrichtigungen sind auch die Infos zur Briefwahl vermerkt.

Wie ist die Situation mit Corona? In den Wahllokalen gilt Maskenpflicht. Es gibt aber keine 3G- oder 2G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht also keinen negativen Test. Trotzdem zeichnet sich bereits ab, dass viele Menschen zur Briefwahl tendieren. Wer unter Quarantäne steht, darf das Haus auch zum Wählen nicht verlassen. Sie können aber in Ausnahmefällen noch am Wahltag selbst Briefwahlunterlagen erhalten. Gerade in kleinen Wahllokalen kann es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen, weil sonst der Abstand nicht gewährt werden kann. Das Land empfiehlt außerdem, einen eigenen Stift mitzubringen.

Kann ich als Wahlberechtigter noch Briefwahl beantragen? Wer kurzfristig Corona-Symptome zeigt oder aus sonstigen Gründen verhindert ist, kann bei seiner bei für die Briefwahl zuständigen Stelle – also etwa im Rathaus oder im Bürgerbüro – auch noch kurzfristig Briefwahlunterlagen erhalten. Bis spätestens 10. September muss der mündliche oder schriftliche Antrag grundsätzlich vorliegen, in Ausnahmefällen können auch noch am Wahltag Unterlagen angefordert werden. Kann die stimmberechtigte Person nicht selbst vorbeikommen, muss die abholende Person über eine Vollmacht des Wählers verfügen. Bis 18 Uhr am Wahlsonntag kann der Wahlbrief dann an der zuständigen Stelle wieder abgegeben werden. Wer ihn per Post schickt, muss darauf achten, dass er rechtzeitig ankommen kann. Im zuständigen Wahllokal können Briefwahlunterlagen nicht abgeholt oder abgegeben werden, dort kann nur vor Ort gewählt werden.

Gibt es einen Wahl-O-Mat? Für Kommunalwahlen gibt es grundsätzlich keinen Wahl-O-Mat. Diese werden nur für Landtagswahlen wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern oder die Bundestagswahl erstellt.

Welche Kandidaten stehen zur Wahl? Bei Kommunalwahlen gibt es eine Vielzahl von Kandidaten und Parteien, die um die Gunst der Wähler kämpfen. In der Landeshauptstadt Hannover steht zum Beispiel zunächst die Wahl des Regionspräsidenten an. Hier treten an Steffen Krach (SPD), Christine Karasch (CDU), Frauke Patzke (Die Grüne), Siegfried Reichert (AfD), Bruno Adam Wolf (Piraten), Katarina Piens (Die PARTEI), Andrea Krause (dieBasis LV Niedersachsen) und Michael Kleen (Freie Wähler).

Bei der Wahl zum Stadtrat traten bei der Kommunalwahl 2016 in Hannover 17 Parteien und acht Wählergruppen in 14 Wahlbereichen an. In den Stadtrat haben es dann die Parteien geschafft, die mindestens zwei Prozent der Stimmen holen konnten. Das waren 2016 die SPD, die CDU, die Grüne, die AfD, die Linke, die FDP, die Wählergruppe Die Hannoveraner und die Piraten. Alle treten auch 2021 wieder an.

Außerdem werden in Hannover noch die Regionsversammlung und die Stadtbezirksräte gewählt, bei denen eine Vielzahl von Parteien und deren Listen zur Wahl stehen.

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