Streit in der Regierung Kommt das Ehegattensplitting für "Homo-Ehen"?

Berlin · Die Frage nach einer weiteren rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit der Ehe sorgt im Regierungslager weiter für Streit. Im Zentrum stand dabei am Wochenende die Frage nach dem Ehegattensplitting. Bisher gilt diese Form der Steuererleichterung nur für heterosexuelle Ehepaare.

Vertreter von FDP plädieren dafür, diese Regeln auch auf homosexuelle Paare auszuweiten. Vertreter aus der Union lehnen dies ab. Kompromissbereit zeigte sich unterdessen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften stünden füreinander "genauso ein wie klassische Ehepaare", begründete Schröder ihre Haltung im Nachrichtenmagazin "Focus". Deswegen sollten sie auch steuerlich gleich behandelt werden. Zuvor hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der "Passauer Neuen Presse" für einen solchen Schritt stark gemacht. "Wir werden um Änderungen beim Einkommensteuerrecht in puncto Ehegattensplitting kaum herum kommen", sagte die FDP-Politikerin, die außerdem das Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften durchsetzen will.

FDP-Generalsekretär Patrick Döring bekräftigte in der "Bild am Sonntag" unter Berufung auf den Koalitionsvertrag, dass sich seine Partei für einen weiteren Abbau von "diskriminierenden Tatbeständen im Steuerrecht" einsetzen wolle. "Dazu gehört für die FDP, dass wir jetzt schnell die Frage des Ehegattensplittings auch für eingetragene Partnerschaften im nächsten Jahressteuergesetz klären." Widerspruch kam von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. "Für uns kommt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht infrage", sagte Dobrindt dem Blatt.

Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte Vorbehalte. "Natürlich dürfen Menschen, egal in welcher Konstellation sie leben, nicht diskriminiert werden", so Schäuble. Aber Artikel 6 des Grundgesetzes stelle Ehe und Familie unter besonderen Schutz. In den Koalitionsverhandlungen 2009 hätten sich Union und FDP darauf verständigt, Konsequenzen etwa in Fragen des Steuerrechts erst dann zu ziehen, wenn das Bundesverfassungsgericht das verlangt. "Ich gehe davon aus, dass die gegenwärtige Regelung verfassungskonform ist", betonte Schäuble.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort