Kommentar zum Mordfall Walter Lübcke Was jetzt passieren muss

Meinung | Berlin · Der Generalbundesanwalt geht im Fall Lübcke von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Selbstverständlich muss die Tat schnellstmöglich und vollständig aufgeklärt werden. Aber das ist nur der erste Schritt.

 Die Trauerfeier für Walter Lübcke fand in der vergangenen Woche in Kassel statt. (Archiv)

Die Trauerfeier für Walter Lübcke fand in der vergangenen Woche in Kassel statt. (Archiv)

Foto: dpa/Swen Pförtner

Es ist richtig, dass der Generalbundesanwalt im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke die Ermittlungen an sich gezogen hat. Damit unterstreicht die Strafverfolgung, dass es sich hier um ein Verbrechen handelt, das eine besondere Aufmerksamkeit nötig hat. Was sich hier verdichtet, wirft ein grelles Licht auf den Zustand der Bundesrepublik im Jahr 2019.

Der Chef einer Bezirksregierung wird wegen migrationsfreundlicher Überzeugungen über Jahre angefeindet, mit wüsten Drohungen überzogen – und dann erschossen. Wenn es sich bestätigt, dass die Anfeindungen und Mordmotiv aus demselben rechtsextremistischen Sumpf gekommen sind, reicht die Einzelfallklärung nicht aus. Dann ist mit besonderem Nach- und Fahndungsdruck eine breite Schneise durch diesen Sumpf zu ziehen, um das Umfeld des Täters auf mögliche Mittäter, Mitwisser und Sympathisanten freizulegen.

Die mittel- und unmittelbare Tatbeteiligung schnellstmöglich aufzuklären, ist jedoch auch nur der erste Schritt. In einem zweiten geht es darum, das Bewusstsein dafür zu schärfen, was dieser Staat und was diese Gesellschaft als Meinungsäußerung tolerieren, was nicht akzeptiert werden kann und was strafbar ist. Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, ist unerlässlich für die Demokratie. Aber wo sie genutzt wird, ein Klima der Angst zu erzeugen, gar zur Ermordung von Repräsentanten dieses Staates aufzurufen, ist die Toleranz eindeutig überschritten.

Dann ist es nicht mehr weit bis zu Tendenzen, die vor hundert Jahren die Atmosphäre in der Weimarer Republik zu vergiften begannen. Zudem sollten die Staatsanwaltschaften sich die Äußerungen zu Walter Lübcke im Internet genau anschauen. Was strafbar ist, soll auch bestraft werden. Diese Fehlentwicklung muss jetzt gestoppt werden.

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