Bundesgerichtshof zu Sterbehilfe Kommentar: Das Urteil ist vertretbar

(RP). Auch wenn es beim flüchtigen Blick auf das höchstrichterliche Urteil nicht danach aussieht: Aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland verboten. Das ist vernünftig.

Wir sollten nicht den umtriebigen "Doktor Tod" gesellschaftsfähig machen, der als Gutmensch und Problemlöser vor den Sterbenskranken tritt und auch ethisch Fragwürdiges im Schilde führt.

Die Fortsetzung künstlicher Ernährung gegen den dezidierten früheren Willen eines irreversibel Entscheidungsunfähigen ist eine Körperverletzung; das Verabreichen der Pille für den Exitus ist und bleibt ein Tötungsdelikt.

Der Bundesgerichtshof hat einen Grenzgang unternommen und dabei einen weiten Schritt zu Gunsten der Sterbehilfe riskiert. Aktives Tun, im konkreten Fall: das Durchtrennen des Schlauchs für die künstliche Ernährung, kann straflos bleibende passive Sterbehilfe sein. Das mag unlogisch klingen und eine juristisch wacklige Konstruktion sein; sie gibt dennoch mehr Rechtssicherheit.

Vor allem nimmt sie Rücksicht auf den Willen von Menschen, die sich unbedrängt von Dritten ausdrücklich wünschen, man möge sie dereinst in Frieden sterben lassen, falls die einzige Alternative ein trostlos künstliches Dasein an Apparaturen ist. Ein vertretbares Urteil.

(RP)
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