Kolumne: Total Digital Störerhaftung - Neuland, wir kommen!

München · Mit der Abkehr von der Störerhaftung wollen Berlin und Brüssel freie W-Lan-Netze forcieren. Obwohl auch nach dem EuGH-Urteil noch viele Fragen offen bleiben, sind wir 2016 dem Neuland ein gutes Stück näher gekommen.

Richard Guthjar: Störerhaftung - Neuland, wir kommen!
Foto: Mathias Vietmeier

Haben Sie sich auch schon mal darüber gewundert, weshalb es in deutschen Bars und Restaurant so gut wie keine freien Internet-Hotspots gibt? Für mich gehört freies Internet zum Kafffeehausbesuch wie der Geruch nach frischgemahlenen Kaffeebohnen und das Geräusch zischender Espressomaschinen. Leider ist freies Internet im Jahr 2016 in deutschen Lokalen und Gasthäusern noch immer keine Selbstverständlichkeit. Schuld daran ist die sogenannte Störerhaftung. Störerhaftung - was für ein selten dämliches Wort!

Die Störerhaftung macht private wie gewerbliche Betreiber eines W-Lan-Hotspots für Rechtsverletzungen eines Nutzers haftbar. Ein Beispiel: Sie betreiben ein Café und möchten ihren Gästen kostenlos Internet zur Verfügung stellen. Ein Gast nutzt das freie Café-Netz und lädt sich darüber illegal Musik auf seinen Laptop. Wen soll die Plattenfirma verklagen? Den Nutzer oder den Besitzer? Nach der alten Regelung wäre der Café-Betreiber dran. Welch ein Irrsinn! Kein Mensch käme auf die Idee, den Strumpfhersteller zu verklagen, wenn ein Ganove mit Strumpfmaske über dem Kopf eine Bank ausraubt.

Insofern läutet die Abkehr der Bundesregierung von der Störerhaftung im Juni sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von letzter Woche eine Zeitenwende ein. Alle Probleme gelöst? Natürlich nicht. Denn mit den offenen Netzen bleiben auch viele Fragen offen: Ab wann muss ein Hotspot mit Passworten verschlüsselt werden? Wie soll ein Betreiber die Identität seiner Gäste überprüfen? Wer zahlt künftig die Kosten bei Unterlassungsforderungen?

Und dennoch, die Diskussion um die Störerhaftung stimmt mich optimistisch. Denn: Es tut sich was! Ob EU-Datenschutzverordnung oder die jüngsten Beschlüsse gegen die Roaming-Abzocke der Mobilfunkbetreiber - immer häufiger treffen Berlin und Brüssel Entscheidungen im Sinne der Verbraucher. Das zeigt, dass unsere Politiker so langsam im 21. Jahrhundert angekommen sind und ein eigenes Grundverständnis für die Sorgen und Nöte einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft entwickeln. Das bedeutet nicht, dass wir damit schon im Neuland angekommen wären. Aber immerhin haben wir die Möglichkeit, uns beim Zwischenstopp im nächstgelegenen Café die Wegbeschreibung aufs Telefon zu laden.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor unter kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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