Kolumne: Mit Verlaub! Sind Jusos überhaupt strafmündig?

Düsseldorf · Um die SPD-Jugend war es still geworden. Nun hat sie wieder gelärmt. Sie will, dass gröbste Staats-Verunglimpfung künftig straflos bleibt. Ein Holzweg.

Kolumne: Mit Verlaub!: Sind Jusos überhaupt strafmündig?
Foto: RP

Lange nichts gehört von der SPD-Jugend, den "Jungsozialisten". Nicht dass dadurch ein intellektuelles Vakuum in der politischen Debatte entstanden wäre. Aber vermisst hat man die frechen Jusos schon ein wenig; denn was wäre ein alterndes Land ohne seine kleinen Unruhestifter. überhaupt: Junge Union, Junge Liberale, Grüne Jugend - die drei brauchen ihr Geschwisterchen mit der dunkelroten Pudelmütze schon deshalb, um sich mit ihm von Zeit zu Zeit zu zanken.

Vor Kurzem haben uns die kleinen Roten den Gefallen getan und wieder einmal Rabbatz gemacht, so wie in alten Zeiten, als Juso-Vorsitzende noch Schreckens-Namen hatten, etwa Gerhard Schröder oder Heidemarie Wieczorek-Zeul, die "rote Heidi" aus Hessen-Süd.

Zugegeben, es hat zwar die Republik nicht bis ins Mark erschüttert, aber bloßer Kinderkram war es auch nicht, dass ein Juso-Kongress beschloss, man solle ungestraft öffentlich rufen dürfen: " Ey, Deutschland, du mieses Stück Scheiße." Wer so etwas auf einer Demo von sich gibt, der kann zum Verdruss der Jusos wegen Verunglimpfung des Staates mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden. Nun ließe sich nach den Erfahrungen mit allerlei früheren Aktivitäten der SPD-Jugend fragen, ob sie wohl jemals Gefahr liefen, verurteilt zu werden. Denn auch jetzt erwecken sie den Eindruck mangelnder politischer Schuldfähigkeit. Außerdem: Auch auf besagtem Kongress waren zwar alle Delegierten älter als zwölf Jahre; dennoch, mit Verlaub, meine Frage: Sind die Leutchen wirklich strafmündig?

Sie werden die Ironie des bisherigen Textes bemerkt haben. Jetzt wird es doch noch ernst: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt nicht schrankenlos. Grobe persönliche Beleidigungen durch einen Dritten muss sich kein verunglimpfter Privatmensch gefallen lassen. Er kann (muss nicht) Strafanzeige erstatten. Das gilt auch für den Staat, von dem es so treffend heißt, das seien "wir alle". Wer also meint, er dürfe, ob auf Neonazi-, Pegida- oder Juso-Umzügen, die Bundesrepublik und deren Staatssymbole verbal in den Dreck treten, ohne dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft für ihn interessieren, der ist nicht nur ein politischer Holzkopf, der ist auch auf dem juristischen Holzweg.

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(mc)
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