Kolumne - Hier In Nrw Minister erhalten nach fünf Jahren 4142 Euro Pension

Kolumne - Hier In NRW · Die rot-grüne Landes-regierung hält ein Gutachten des Juristen Heinrich A. Wolff (Frankfurt/Oder) unter Verschluss, in dem die in NRW bestehende Altersversorgung für die Minister als zu üppig kritisiert wird.

Das Land muss sparen, und das tut es auch. Es spart bei den besserverdienenden Beamten. Bezieher von Gehältern ab A 13 gehen in diesem und im nächsten Jahr leer aus. So weit, so schlecht aus der Sicht der betroffenen Landesbediensteten, die eine Übernahme der Tarifergebnisse verlangen. Für sie ist es kein Trost, dass sich die Landtagsabgeordneten zwei Nullrunden verordnen und natürlich auch die Minister nicht mit höheren Bezügen rechnen können.

Doch halt. Da war noch was. Es ist schon eine Weile her, dass der Bund der Steuerzahler Alarm geschlagen und die "Luxuspensionen" der Minister in NRW angeprangert hat. Tatsächlich besteht für sie eine großzügige Regelung: Wer fünf Jahre lang ein Ministeramt bekleidet hat, dem steht eine Pension von 4142 Euro brutto zu, sobald er 60 Jahre alt geworden ist. Ist er acht Jahre Minister gewesen, hat er bereits mit 55 Jahren Anspruch auf 5136 Euro Pension.

Der Steuerzahlerbund machte eine Gegenrechnung auf: Ein Rentner, der 45 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient hat, muss sich ab 67 mit 1250 Euro begnügen. Anders ausgedrückt: Für eine Altersversorgung wie bei den Ministern müsse ein normaler Arbeitnehmer 170 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen...

Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) hatte Ende 2011 ein Gutachten angekündigt, das klären soll, ob in NRW Reformbedarf besteht. Das Gutachten des Rechtswissenschaftlers Heinrich Amadeus Wolff (Universität Frankfurt/Oder) liegt inzwischen zwar vor, doch zum Inhalt will sich das Ministerium nicht äußern. Man befinde sich noch "in der Abstimmung", heißt es.

Wenn man die Bürger abstimmen ließe, so würden sich die meisten wohl dafür aussprechen, der üppigen Altersversorgung einen Riegel vorzuschieben. Wohlgemerkt geht es hier nicht um eine plumpe Neiddebatte. Dass die Minister wichtige Arbeit leisten und dafür auch am Wochenende viel Zeit investieren, ist bekannt. Gemessen daran sind sie mit der Besoldung nach B 11 (das entspricht einem Grundgehalt von rund 11 500 Euro brutto im Monat) keineswegs überbezahlt. Doch die Pensionsregelung bedarf einer Änderung.

Das ist übrigens auch die Kernaussage des Gutachtens von Professor Wolff. "Ich verstehe die Sprünge nicht", sagte der Jurist unserer Redaktion.

Der Steuerzahlerbund hat vorgeschlagen, dass die Minister höhere Bezüge erhalten, im Gegenzug aber wie die Landtagsabgeordneten für ihre Altersversorgung selbst aufkommen. Man darf gespannt sein, wann Minister Jäger der Öffentlichkeit mitteilt, welche Konsequenzen Rot-Grün zu ziehen gedenkt.

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(RP/nbe/gre)
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