Hier In Nrw Kann NRW 2020 auf die Schuldenbremse treten?

Man könnte die Kritik der CDU vielleicht als übliches Oppositionslamento abhaken, wenn nicht namhafte Wirtschaftsinstitute und selbst der Landesrechnungshof die rot-grüne Haushaltspolitik nicht genauso kritisch sähen.

Nächste Woche wird es ernst mit dem Haushalt für 2014. Dann streitet der Landtag über die Ausgaben der einzelnen Ressorts. Dieser zweiten Debatte ("Lesung") folgt im Dezember eine abschließende dritte Runde, bei der über den gesamten Etat abgestimmt wird. Natürlich werden SPD und Grüne den Haushalt mit ihren Stimmen verabschieden, und ebenso sicher ist, dass die Opposition das Zahlenwerk ablehnt.

Das Haushaltsrecht wird als das "Königsrecht" eines jeden Parlaments bezeichnet. Tatsächlich liegt die Verwendung der Steuern und sonstigen Einnahmen — in NRW geht es um mehr als 60 Milliarden Euro — in seinen Händen. Weder die regierungstragenden Fraktionen noch die Opposition mögen im Vorfeld darauf verzichten, Korrekturen am Haushaltsentwurf des Finanzministers einzufordern. Mehr oder weniger dezent, versteht sich.

Die CDU will mehr als 60 Änderungen. Sie sollen dazu beitragen, die noch immer hohe Neuverschuldung zu senken. Dahinter steht die Sorge, dass NRW die ab 2020 verbindliche Schuldenbremse nicht schaffen kann. Sie besagt, dass dann keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden dürfen.

Man könnte die Kritik der CDU als Oppositionslamento abtun, wenn nicht namhafte Wirtschaftsinstitute und selbst der Landesrechnungshof dies genauso sähen. Bei einer Anhörung im Landtag gab es unlängst eine Vielzahl warnender Stimmen, die im Grunde auf dasselbe hinausliefen: Ohne konsequentes Sparprogramm wird sich NRW mit der Schuldenbremse schwertun. Da der Personalbereich nun einmal zu den dicksten Ausgabenblöcken gehört, müsste vor allem hier angesetzt werden — sagen die Finanzexperten. Ihre Kernfrage lautet: Wann, wenn nicht in Zeiten üppiger Steuereinnahmen und historisch niedriger Zinsen, soll Schluss sein mit der Aufnahme neuer Schulden? Wann will das Land endlich mit dem Geld auskommen, das in seine Kassen fließt? Davon, dass 140 Milliarden Euro Altschulden auch einmal zurückgezahlt werden müssen, ist überhaupt noch keine Rede. Doch jedermann weiß: Wenn die Zinsen wieder steigen sollten, werden die finanziellen Spielräume deutlich enger.

Es ist zu begrüßen, dass der neue Verfassungsausschuss des Landtags sich jetzt schwerpunktmäßig auch mit der Schuldenbremse befassen wird. Ihre Verankerung in der Landesverfassung mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen, weil sie ja schon im Grundgesetz steht. Dennoch sollte man die disziplinierende Wirkung einer solchen Verfassungsergänzung nicht unterschätzen.

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(RP)
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