Hier In Nrw Die Bannmeile vor dem Landtag ist die Grenze für Demonstranten

Polizisten passen auf, dass sich niemand zu weit in den Bereich vorwagt. Doch das klappt nicht immer.

Heute dürfte es vor dem Landtag am Düsseldorfer Rheinufer mal wieder recht turbulent zugehen. Anlass ist eine Demonstration von mehreren Dutzend NRW-Städten gegen den "Kommunal-Soli". Das ist der Beitrag, den die steuerstarken Städte an notleidende Kommunen zahlen sollen. Dabei geht es zum Teil um zweistellige Millionenbeträge pro Jahr. Verständlich, dass die Geber-Städte "auf dem Baum" sind, zumal steuerstark nicht automatisch "reich" bedeutet.

All das wird heute noch einmal der rot-grünen Landesregierung knallhart vorgehalten werden. Doch auch die kommunalen Protestler, die sich um den unübersehbaren Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) scharen, müssen die "Spielregeln" einhalten. Und das bedeutet: Demonstranten vor dem Landtag dürfen einen bestimmten Bereich, die Bannmeile (auch Bannkreis genannt), in der Regel nicht betreten. Diese Regelung soll den ungehinderten Zugang der Politiker zum Parlament gewährleisten und ihre Arbeit vom "Druck der Straße" fernhalten.

Das Ganze geht auf eine entsprechende Bestimmung in der Weimarer Verfassung zurück. Anlass war ein Blutbad vor dem Berliner Reichstag im Januar 1920, als eine Menschenmenge das Gebäude zu stürmen versuchte. 42 Personen wurden dabei von Sicherheitskräften getötet und mehr als 100 verletzt.

Vor dem Düsseldorfer Landtag ist der Bannkreis bereits durch die Pflasterung markiert. Der geschützte Bereich wird bei Demonstrationen aber noch zusätzlich mit einem rot-weißen Band gekennzeichnet. Polizisten achten darauf, dass sich niemand zu weit vorwagt. Doch das klappt nicht immer. Bei einer Großdemo gegen das Hochschulgesetz versuchten Studenten, zu den Abgeordneten vorzudringen. Einigen Kurden gelang es tatsächlich einmal, sich Eintritt in das Gebäude zu verschaffen, wo sie lautstark ihre Parolen skandierten. Danach wurde der Haupteingang mit einer Art Schleuse gesichert.

Immer wieder gibt es Anläufe für eine Lockerung, wie sie 1999 für den Bundestag in Berlin vorgenommen wurde. Ein Versammlungsverbot sei nicht mehr zeitgemäß; die Aussperrung der Bürger kollidiere mit deren Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, wird eingewandt. Tatsächlich sind auch in Nordrhein-Westfalen schon jetzt Ausnahmen möglich. Überdies soll bis Ende nächsten Jahres das Bannmeilengesetz bewertet werden. Doch bei großen Demos ist eine Abschirmung des Parlaments durchaus sinnvoll.

Das nimmt den Protestlern ja nichts von der Ernsthaftigkeit ihres Anliegens. Erfolg oder Misserfolg hängen jedenfalls nicht von der Bannmeile ab.

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(RP)
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