Kolumne: Hier In Nrw Das Effizienzteam - die Arroganz der Macht

Die Regierung verweigert der Opposition Auskunft über diskutierte Sparpläne und beruft sich auf den geschützten Bereich des Regierungshandelns. Nächste Woche wird der Verfassungsgerichtshof über den kniffligen Fall entscheiden.

Die politische Gewaltenteilung ist ein Wesensmerkmal der Demokratie und umfasst drei Bereiche: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Jurisdiktion (Gerichte). Diese strikte Gliederung gilt für die Bundesebene ebenso wie fürs Land. Der Landtag verabschiedet die Gesetze, nach denen sich die Landesregierung zu richten hat. Verstößt sie dagegen, ist das ein Fall für das Verfassungsgericht. So weit die Theorie.

In der Praxis verschwimmt allerdings die Grenze zwischen Legislative und Exekutive. Nehmen wir NRW: Hannelore Kraft ist einerseits Regierungschefin und gehört andererseits der SPD-Landtagsfraktion an. Natürlich informiert Kraft die Spitzengenossen beizeiten über ihre Pläne, denn schließlich ist sie auf deren Mittun im Parlament angewiesen. Auch gilt es, den grünen Koalitionspartner einzubeziehen. Das heißt: Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen sind bereits bestens informiert, bevor etwa ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren in Gang kommt.

Jede Regierung ist zudem darauf bedacht, dass von Beratungen im innersten Zirkel nichts nach außen dringt. Über den Verlauf von Kabinettssitzungen erfährt man in der Regel so gut wie nichts. Das ist für Journalisten zwar bedauerlich, aber irgendwie nachvollziehbar.

Doch auch hier gibt es Grenzfälle. Rot-Grün hatte 2011 ein sogenanntes Effizienzteam gebildet, das im Landeshaushalt nach Einsparmöglichkeiten fahnden sollte. Diesem Gremium gehörten Regierungsmitglieder an, Externe sowie Spitzenvertreter der beiden Fraktionen von SPD und Grünen. Das brachte die Oppositionsparteien auf die Palme, die das als Vermischung der Gewaltenteilung und als einen unzulässigen Informationsvorsprung der beiden Regierungsfraktionen wertete. Ihre Fragen, welche Pläne im Effizienzteam eigentlich erörtert worden seien, schmetterte die Landesregierung jedoch mit dem Hinweis auf den zu schützenden "Kernbereich von Regierungshandeln" ab. Da schimmerte sie wieder durch, die altbekannte Arroganz der Macht, die die Genossen bis 2005 in 39 Regierungsjahren zur Hochblüte getrieben haben.

Hat die Opposition ein Recht auf diese Informationen, zumal die anderen Parlamentsfraktionen ja auch "eingeweiht" waren? Dazu wird der von CDU, FDP und Piraten angerufene Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag sein Urteil verkünden. Dabei geht es ums Prinzip; von der Sache her wäre der Aufwand kaum zu rechtfertigen. Denn nach jahrelangem Kreißen hat der Berg "Effizienzteam" lediglich ein dürres Sparmäuschen geboren. Kein Wunder, dass Kritiker nur noch vom "Ineffizienzteam" reden.

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(RP)
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