Kolumne: Frauensache Das Pipi-Langstrumpf-Prinzip

Schweizer Feministinnen gehen auf die Barrikaden, weil das Rentenalter für Frauen und Männer angeglichen werden soll.

Manchmal hat die Debatte um Gleichberechtigung etwas Pipi-Langstrumpfhaftes: Sie folgt dem Prinzip, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Exemplarisch dafür ist die Rentenreform, die derzeit in der Schweiz diskutiert wird. Dort soll nämlich künftig für Frauen und Männer das gleiche Rentenalter gelten. Denn in unserem Nachbarland ist der Eintritt in den Ruhestand bisher geschlechtsabhängig geregelt: Frauen dürfen ein Jahr früher in Rente gehen als Männer. Nun aber soll Schluss sein mit der Gnade der weiblichen Geburt - und das bringt Schweizer Feministinnen auf die Barrikaden. Die Angleichungspläne der Regierung seien eine Ohrfeige für alle Frauen, sagen sie.

Bemerkenswert, dass ausgerechnet diejenigen, die das tradierte Rollenbild bekämpfen, es mit diesem nicht mehr so genau nehmen, wenn es um die eigenen Privilegien geht. Gleichberechtigung als Vorteilspickerei des eigenen Geschlechts zu definieren - das ist Rosinenfeminismus. Schließlich ist der vorgezogene Ruhestand für Frauen ein Relikt aus einer Zeit, in der sie gesellschaftlich und politisch als das schwache Geschlecht definiert wurden. Als in den 1950er und 60er Jahren der Schweizer Gesetzgeber das weibliche Rentenalter sukzessive senkte, begründete er das mit der weiblichen Physiologie: "Physiologisch betrachtet ist die Frau trotz ihrer höheren Lebenserwartung dem Mann gegenüber im Nachteil. Ihre Körperkräfte lassen im allgemeinen früher nach." Würde heute in der politischen Debatte so argumentiert werden, die Aufschreierinnen kämen aus dem Aufschreien gar nicht mehr heraus. Zu Recht. Und so erklärte auch der Bundesrat in der Schweiz schon vor langer Zeit, dass die Begründung für ein unterschiedliches Rentenalter "aus heutiger Sicht nicht mehr zu rechtfertigen" sei.

Das lassen die Rosinenfeministinnen allerdings nicht gelten. Sie deuten einfach die Ungleichbehandlung von Mann und Frau zu einem Akt der Gleichberechtigung um: Bevor neue Verpflichtungen für Frauen beschlossen werden, müssten bestehende Ungleichheiten aufgehoben werden. Frauen verdienten immer noch weniger als Männer, seien für die Kinderbetreuung verantwortlich und später für die Pflege älterer Familienangehöriger. Was in dieser Argumentation geflissentlich übersehen wird: Das Privileg der frühen Rente bricht diese Strukturen nicht auf, sondern festigt sie. Gleichberechtigung bedeutet, Besitzstände aufzugeben - und zwar für beide Geschlechter.

(RP)
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