Kolumne Berliner Republik Überforderte Kommunen

Berlin · Städte und Gemeinden stoßen in der Schul- und Gesundheitspolitik oftmals an ihre Grenzen. Das Problem sind meist nicht fehlende Gelder, sondern die Frage: Für was werden diese vor Ort genau eingesetzt?

 Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst, zu dem auch die Gesundheitsämter gehören, soll gestärkt werden - ob die Gelder vom Bund tatsächlich dort ankommen, wo sie benötigt werden, hängt von den Kommunen ab.

Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst, zu dem auch die Gesundheitsämter gehören, soll gestärkt werden - ob die Gelder vom Bund tatsächlich dort ankommen, wo sie benötigt werden, hängt von den Kommunen ab.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Das Subsidiaritätsprinzip ist in der Theorie eine feine Sache. Es besagt, dass die kleinen Organisationseinheiten so viel vor Ort selbst regeln sollen wie möglich und dass die übergeordneten Behörden nur so wenig vorgeben wie notwendig. Grundsätzlich sollten die Europäische Union und in Teilen auch der deutsche Föderalismus so funktionieren – theoretisch.

Insbesondere den Kommunen kommt nach diesem Prinzip eine besondere Rolle zu. Sie wissen am besten, ob ihre Einwohner eine Umgehungsstraße benötigen, ob das Schwimmbad oder die Bibliothek saniert werden muss und wo man möglicherweise Gewerbe ansiedeln kann. Doch es zeigt sich, dass die Kommunen bei den großen Aufgaben immer wieder überfordert sind – zum Beispiel bei der Sanierung und Digitalisierung der Schulen oder auch im Umgang mit der Corona-
Pandemie.

Selbstverständlich kann man längst nicht alle Kommunen über einen Kamm scheren. Mancherorts funktionieren die Dinge gut, anderswo schlagen die Bürger die Hände über dem Kopf zusammen.

Das Problem ist, dass das Subsidiaritätsprinzip dann hakt, wenn die Dinge nicht rund laufen. Wenn der Bund sieht, dass die Kommunen überfordert sind, kann er nicht einfach Programme auflegen, die das Problem lösen. Grundsätzlich darf Geld nur vom Bund über die Länder an die Kommunen fließen, und auch dafür sieht das Grundgesetz enge Grenzen vor. So musste für den Digitalpakt Schule das Grundgesetz geändert werden.

Was Bund und Länder immer tun können, ist gemeinsam einen Pakt zu schließen, wie nun für die bessere Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das gelingt immer dann, wenn der Bund zahlt. Dass die Mittel auch tatsächlich vor Ort ankommen und effizient eingesetzt werden, übersteigt leider den Rahmen des Subsidiaritätsprinzips – nicht nur in Europa.

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