Nach Tod eines 22-Jährigen Tatverdächtiger aus Köthen sollte abgeschoben werden

Köthen · Einer der beiden im Zusammenhang mit dem Tod eines 22-Jährigen in Köthen festgenommenen Afghanen stand vor der Abschiebung aus Deutschland. Bei dem sogenannten Trauermarsch rechter Gruppen hat die Polizei zehn Anzeigen aufgenommen.

 Eine Frau zündet eine Kerze auf einem Spielplatz an. In der Nähe ist ein 22-Jähriger bei einem Streit ums Leben gekommen.

Eine Frau zündet eine Kerze auf einem Spielplatz an. In der Nähe ist ein 22-Jähriger bei einem Streit ums Leben gekommen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte am Montag in Magdeburg, ein entsprechender Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sei am 23. August gestellt worden. Zuvor war ein gleichlautender Antrag im Frühjahr am fehlenden Einvernehmen der Staatsanwaltschaft gescheitert.

Nunmehr habe die Staatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag (6. September) ihr Einvernehmen zu dem Antrag erteilt. Der andere tatverdächtige Afghane habe eine Aufenthaltsgenehmigung und sei nicht ausreisepflichtig, sagte Stahlknecht. Beide waren nach den Worten von Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, seien inzwischen aber volljährig.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Nopens sagte auf der Pressekonferenz in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt, die Behörden stünden mitten in den Ermittlungen. Derzeit könne noch nicht gesagt werden, was sich im Detail am Samstagabend in Köthen abgespielt hat.

Nach den Worten von Justizministerin Keding waren an der Auseinandersetzung auf einem Köthener Spielplatz am Samstagabend gegen 22 Uhr mindestens zwei Deutsche und zwei Afghanen beteiligt. Der laut Obduktion an akutem Herzversagen gestorbene 22-Jährige habe eine schwere Herzerkrankung gehabt. Die Ermittler schließen Tritte oder Schläge gegen den Kopf als Todesursache aus. Derartige Verletzungen hätten nicht festgestellt werden können, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding am Montag.

Den genauen Ablauf des Geschehens ließen die Behörden weiter offen. Die Tat sei noch keine 48 Stunden her und man sei mitten in den Ermittlungen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt aus Dessau-Roßlau, Horst Nopens. „Wir können nur wiedergeben, was wir sicher wissen.“

Stahlknecht und Keding drückten ihr Beileid gegenüber der Familie des Toten aus. Stahlknecht sagte, er habe Verständnis, dass bei den Menschen in Köthen und Sachsen-Anhalt Betroffenheit vorherrsche. Gleichwohl bitte er erneut um Besonnenheit.

Bei dem sogenannten Trauermarsch nach der tödlichen Auseinandersetzung in Köthen hat die Polizei zunächst zehn Anzeigen aufgenommen. Es werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung, Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie einer Körperverletzung gegen Pressevertreter ermittelt, sagte Sachsen-Anhalts Landespolizeidirektorin Christiane Bergmann am Montag. Derzeit werde das Demo-Geschehen auf weitere Straftaten hin ausgewertet. Dafür nutze die Polizei sowohl eigene Erkenntnisse als auch Videoaufzeichnungen und Onlinematerial. Bei einer Kundgebung habe es ein offenes Mikrofon gegeben, dass von der rechtsextremen Szene belegt worden sei, sagte Bergmann.

Rechte Gruppen hatten für Sonntagabend spontan zu einer Demonstration durch Köthen mobilisiert. Rund 2500 Menschen folgten dem Aufruf, unter ihnen waren nach Angaben der Sicherheitsbehörden etwa 500 Rechtsextreme aus Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der Nacht zu Montag in Dessau-Roßlau mitteilten, erließ das Amtsgericht Dessau-Roßlau inzwischen Haftbefehl gegen die beiden an dem Streit beteiligten Afghanen. Gegen die 18- und 22-jährigen Tatverdächtigen werde wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Beide befänden sich in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauerten an.

Auslöser der Auseinandersetzung war offenbar ein Streit zwischen zwei Deutschen und zwei Afghanen. Dabei soll es nach Medienberichten möglicherweise um die Schwangerschaft einer Frau gegangen sein. Der 22-Jährige kam zunächst noch ins Krankenhaus, wo er später starb.

In sozialen Netzwerken war nach Bekanntwerden des Todesfalls umgehend zu Demonstrationen aufgerufen und Parallelen zum Fall im sächsischen Chemnitz vor zwei Wochen hergestellt worden. In Chemnitz war vor zwei Wochen ein 35-jähriger Deutsch-Kubaner am Rande des Stadtfestes im Streit erstochen worden. Tatverdächtig sind drei Asylsuchende. Nach der Tat war es zu rechtsgerichteten Demonstrationen mit Angriffen auf ausländisch aussehende Menschen, Polizisten und ein jüdisches Restaurant gekommen.

(mba/dpa/epd)
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