Ergänzende Informationen erbeten Köhler will Internetsperren-Gesetz nicht unterzeichnen

Hamburg/Düsseldorf (RPO). Bundespräsident Horst Köhler will das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten vorerst nicht unterschreiben.

Horst Köhler: Die Stationen seiner Amtszeit
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Foto: AP

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab berichtete, hat Köhler von der Bundesregierung "ergänzende Informationen" zu dem noch von der großen Koalition auf den Weg gebrachten Vorhaben erbeten. Erst nach deren Auswertung wolle er entscheiden, ob er unterschreibt oder nicht.

Geplant war, kinderpornografische Seiten zu sperren und mit einem Stoppschild im Internet zu versehen. Das Gesetz war von der bisherigen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angestoßen worden. Kritiker sehen darin den Einstieg in eine Internet-Zensur. Zahlreiche Experten halten das Gesetz für verfassungswidrig, darunter auch Rechtspolitiker der neuen Koalition wie Max Stadler (FDP). Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP bereits vereinbart, das Internetsperren-Gesetz vorläufig nicht zur Anwendung zu bringen.

Ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz kann aber nicht einfach zurückgezogen werden. Gesucht wird nun offenbar ein juristisch korrekter Ausweg. Das Magazin "Wirtschaftswoche" berichtete unterdessen am Samstag vorab, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hätten sich darauf geeinigt, einen Vollzug des Gesetzes per Erlass ans Bundeskriminalamt auszusetzen.

Die Vizechefin und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, bezweifelt jedoch, dass dies ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren sei. "Eine Behörde muss geltende Gesetze einhalten", sagte sie der "Wirtschaftswoche". Sie verlangt den Stopp per Gesetz.

Eine Lösung könnte laut "Spiegel" sein, dass Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung verabschieden, mit der das Gesetz über die Internetsperren wieder aufgehoben wird. Köhler könnte warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht und es ausfertigen. Das Internetsperren-Gesetz hätte sich dann erledigt.

(DDP/felt)
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