Pflegereform Koalitionspolitiker kritisieren Minister Hermann Gröhe

Frankfurt/Main · Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stößt mit seinen Plänen für eine Pflegereform in den eigenen Reihen auf Widerstand.

Das ist Hermann Gröhe
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Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sprach sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" für eine stärkere Belastung Kinderloser aus, die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis stellte den geplanten Vorsorgefonds infrage.

Für Kinderlose könne man "den Beitrag weiter spreizen und dann auch diese Mehreinnahmen für die Zukunft ansparen", sagte Spahn. Bisher zahlen Kinderlose in der Pflegeversicherung 0,25 Prozentpunkte mehr als Menschen mit Kindern. "Eltern ziehen Kinder und damit die zukünftigen Beitragszahler groß", sagte Spahn. Daher habe das Bundesverfassungsgericht zu Recht entschieden, Eltern bei der Höhe des Pflegebeitrags besser zu stellen.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Mattheis sagte der "FAS" zu Spahns Forderung. "Das wäre eine weitere Belastung für Kinderlose, die im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist." Wenn die CDU solche Pläne weiter verfolge, dann stelle die SPD den Vorsorgefonds in Frage. Der Fonds, in den jährlich 1,2 Milliarden Euro fließen sollen, soll in zwanzig Jahren dazu beitragen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht zu stark ansteigen. Dann kommen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in ein Alter, indem sie pflegebedürftig werden.

"In zwanzig Jahren gibt es so viele Unwägbarkeiten, dass man das Geld dafür verwenden kann, um jetzt rasch die neuen Kriterien der Pflegebedürftigkeit zu erfüllen", sagte Mattheis. Zudem sei ein solcher Fonds riskant, weil er Begehrlichkeiten wecke. "Versichertengelder kann man nicht vor Zugriffen schützen", sagte die SPD-Politikerin. Demgegenüber sagte Spahn, der Vorsorgefonds für die Pflegeversicherung dürfe nicht angetastet werden. "Das muss genauso ein Tabu sein, wie es tabu ist, an das Gold der Bundesbank zu wollen."

Gröhe plant ein neues Begutachtungsmodell, erweiterte Hilfen für Pflege in der Familie und die Ausbildung und Einstellung von deutlich mehr Betreuungskräften. Das bisherige Drei-Stufen-Modell bei der Begutachtung und Einstufung von Pflegebedürftigen soll durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Bisher wurde die Pflegestufe von den körperlichen Einschränkungen bestimmt, nunmehr sollen geistige und psychische Beeinträchtigungen ebenso berücksichtigt werden.

(AFP)
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