Entwurf am Mittwoch im Kabinett Koalition will heimliche Video-Überwachung am Arbeitsplatz verbieten

Berlin (RPO). Nach monatelangem Zwist haben sich Union und FDP offenbar auf ein Gesetz zum Datenschutz für Arbeitnehmer verständigt, das die heimliche Video-Überwachung ausnahmslos verbietet.

Die Regierung wolle Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelungen schützen, den Unternehmen aber auch verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand geben, heißt es nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" in einem mit anderen Ressorts abgestimmten Referentenentwurf aus dem Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge soll die Regelung am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden.

Auch das Ausspähen von Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen soll künftig unzulässig sein, wie die "Welt" unter Berufung auf den ihr vorliegenden Entwurf berichtet. Eine offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle sei dagegen möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" sei und ihr Interessen der Angestellten nicht entgegenstünden. Demnach müssen die Arbeitnehmer zudem auf die Kameras hingewiesen werden.

In ersten Gesetzentwürfen de Maizières war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Das aber traf auf die massive Kritik von Gewerkschaften sowie Datenschützern. Auch beim Koalitionspartner gab es Bedenken. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte der "SZ", seine Fraktion könne nun zustimmen.

Ausführlich widmet sich der Entwurf der Gratwanderung zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung: Umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten, sogenannte Screenings, sind danach nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, wie die "Welt" schreibt. Ein automatisierter Datenabgleich darf demnach zunächst nur in anonymisierter Form erfolgen, erst bei einem konkreten Verdacht dürfen die Daten personalisiert werden. Dabei muss es um die Aufdeckung von Straftaten oder schweren Pflichtverletzungen gehen.

(AFP/fb)
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