Neue Vorschläge Koalition will Hausbauer besser schützen

Hamburg (RPO). Die große Koalition will Häuslebauer besser vor finanziellen Pleiten schützen. So soll es Banken deutlich schwerer gemacht werden, Kreditverträge außerordentlich zu kündigen oder Kredite gegen den Willen des Hausbauers zu verkaufen.

Hausbau: ABC der Gemeinheiten
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Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Das gehe aus Vorschlägen für Gesetzestexte hervor, die die Ministerien für Justiz und Finanzen im Auftrag der Bundestagsfraktionen vorbereitet hätten.

Um zu verhindern, dass die Bauherren im Zuge eines solchen Deals Schiffbruch erleiden, schlagen die Ministerien dem Blatt zufolge einen besonderen Kündigungsschutz für Immobiliardarlehensverträge vor. Vorbild ist eine bereits existierende Regelung für Verbraucherkredite. Danach darf der Darlehensgeber den Vertrag erst kündigen, wenn der Zahlungsrückstand einen gewissen Prozentsatz der geschuldeten Teilzahlungen erreicht hat und er den Darlehensnehmern, etwa in dem er ein Schlichtungsgespräch anbietet, erfolglos zur Zahlung des Rückstandes aufgefordert hat.

Zur Einschränkung des Forderungsverkaufs gehen die Formulierungshilfen der Ministerien sogar noch weiter, wie die Zeitung berichtete. So soll dem regelmäßig zahlenden Häuslebauer ein fristloses Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, falls seine Bank seinen Kredit gegen seinen Willen verkauft. Begrenzt wird die Regelung auf Darlehensverträge die grund- oder schiffspfandrechtlich abgesichert sind.

Mit einem neuen Paragrafen im Kreditwesengesetz wollen die Ministerien der Zeitung zufolge die Institute verpflichten, auch Kredite anzubieten, die nicht verkauft werden dürfen. Damit die Institute diese neue Regelung auch einhalten, wollen die Ministerien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Wächterin einsetzen.

(afp)
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