CDU und SPD gründen Arbeitsgruppe Koalition will gegen hohe Managergehälter vorgehen

Berlin (RPO). Die Koalition arbeitet an Regelungen gegen exzessive Managergehälter. Die Union will sich mit Vorschlägen der SPD zu "Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen" in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe "ernsthaft und sachlich auseinander setzen", sagte der Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU).

Die Standpunkte in der Manager-Debatte
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Foto: ddp

Bernhardt wird zusammen mit SPD-Fraktionsvize Joachim Poß die zehnköpfige Gruppe leiten. Sie soll im September erste Vorschläge für Gesetzesänderungen vorlegen.

Nach dem SPD-Vorschlag sollen Vorstandsgehälter nur noch bis zu einer Million Euro als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt werden; Beiträge darüber sollen nur zur Hälfte Berücksichtigung finden. Darüber hinaus will die SPD im Aktienrecht mehr Transparenz für Managerbezüge herstellen und die Aufsichtsräte zwingen, sie nicht in unangemessene Höhen schießen zu lassen.

Begründet wird dies damit, dass die Managerbezüge enorm gestiegen sind, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten. Die Vergütungsstruktur mit Bonuszahlungen und Aktienoptionen verleite Vorstände zu extrem kurzfristiger Ausrichtung auf einen schnell steigenden Börsenkurs. "Dies wird inzwischen auch in den USA als Mitursache der Finanzkrise gesehen", sagte Poß dem Blatt.

Die SPD-Arbeitsgruppe hat ihre Vorschläge jetzt als Gesetzesformulierungen konkretisiert: Der Vorstand soll demnach ausdrücklich zum Wohl des Unternehmens, seiner Arbeitnehmer, seiner Aktionäre und der Allgemeinheit arbeiten. Die Angemessenheit der Vergütung will die SPD sichern, indem im Aktiengesetz zunächst alle denkbaren Bestandteile der Gesamtbezüge genannt werden. Die Vergütung muss der Aufsichtsrat dann in ein Verhältnis zur Leistung des Vorstands, der Lage der Gesellschaft und der "üblichen Vergütung" bringen. Zudem soll er "langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung" setzen. Dies bedeute, dass es den Bonus am Jahresende nicht mehr allein für einen höheren Aktienkurs geben könne, so die SPD.

Auch soll dem Vergütungsvertrag der ganze Aufsichtsrat zustimmen müssen - nicht mehr nur ein Ausschuss. Der Aufsichtsrat soll außerdem dann, wenn eine "unangemessene Vergütung" festgestellt wird, den Anteil, der über einer "angemessenen" Bezahlung liegt, als Schadenersatz zahlen müssen. Die Verträge müssen den Wert von Abfindungen und Pensionen nennen.

(ap)
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