Elektronische Fußfessel Koalition streitet um Sicherungsverwahrung

Berlin (RP). Die CDU hat die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisiert, entlassene schwere Straftäter, die noch als gefährlich gelten, mit Fußfesseln zu kontrollieren. Die Union setzt weiter auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Elektronische Fußfessel: Koalition streitet um Sicherungsverwahrung
Foto: ddp, ddp

"Das Rechtinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung darf nicht komplett aufgegeben werden", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU) unserer Zeitung. Dem Bundesjustizministerium warf Bosbach vor, die Schwierigkeiten im Umgang mit als sehr gefährlich geltenden Kriminellen falsch zu beurteilen: "Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden."

Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, der Schutz der Bevölkerung sei wichtiger als die Freiheit einzelner Schwerstkrimineller. Die Fußfessel ersetze nicht die geschlossene Unterbringung. Nach wie vor haben bestimmte Straftäter in Sicherungsverwahrung die Möglichkeit, gerichtlich ihre Freilassung durchzusetzen. Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009.

Das erklärt bestimmte Altfälle der nachträglichen Sicherungsverwahrung für rechtswidrig. Es geht es um Fälle, bei denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung erst nach Verbüßen der Haftstrafe angeordnet wurde. Diese "doppelte Bestrafung", verneinte der EGMR. Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung Bestandteil eines regulären Urteils, ist sie weiterhin rechtens.

In NRW könnten 22 von 144 Sicherungsverwahrten noch in diesem Jahr aus dem Gefängnis entlassen werden. 43 weitere könnten nach Ablauf ihrer Haftfrist die nachträgliche Sicherungsverwahrung anfechten. Laut Landesjustizministerium sind bislang drei Straftäter entlassen worden. Einer lebt freiwillig in einer geschlossenen Anstalt, die anderen beiden werden von Beamten des Landeskriminalamtes beobachtet.

(RP)
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