Zwangsgelder geplant Koalition schafft Gesetz gegen manipulierte Arzt-Diagnosen

Berlin · Viele Krankenkassen ermuntern Ärzte, ihre Patienten auf dem Papier kränker zu machen. Das bringt mehr Geld. Dagegen will die Große Koalition jetzt etwas tun.

 Ärzte schreiben manchmal länger krank, als nötig. (Symbolbild)

Ärzte schreiben manchmal länger krank, als nötig. (Symbolbild)

Foto: Shutterstock/sukiyaki

Gegen die Manipulation von Krankheitsdiagnosen durch Ärzte und Krankenkassen zum beiderseitigen finanziellen Vorteil will die große Koalition gesetzlich vorgehen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Kassen, die nicht kooperieren, droht ein Zwangsgeld von bis zu zehn Millionen Euro.

Das Problem: Die Krankenkassen erhalten ihre Geldzuweisungen je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ihrer Mitglieder aus dem Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds speist sich aus den Beitragsgeldern der Versicherten. Die Geldausschüttung je nach Krankheitsbildern der Versicherten erfolgt über den komplizierten Mechanismus des "morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs".

Beispiel: Für einen Diabetiker ohne Komplikationen erhält die Krankenkasse monatlich 67 Euro. Für einen Diabetiker, der auch an Nierenproblemen leidet, gibt es 300 Euro. Wieviel Geld die Kassen bekommen, hängt also von der Diagnose der Ärzte ab. Der Kampf um die Mittelverteilung aus dem Gesundheitsfonds hat viele Krankenkassen kreativ werden lassen. Sie schlossen teils gesonderte Verträge mit den Ärzten ab, die das Erstellen von Diagnosen gesondert vergüten.

Teils schicken sie ihre Berater in die Praxen, die den Ärzten erklären, welche Diagnosen mehr Geld bringen. Finanziellen Nutzen haben beide Seite: Die Kassen erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds, die Ärzte Sondervergütungen.

Für die Patienten birgt das Risiken: Wenn sie falsch kodiert werden, besteht die Gefahr, dass sie überflüssige Therapien oder falsche Medikamente erhalten. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Abrechnung zwischen Ärzten und Kassen eine "manipulationsresistente Ausgestaltung" erfahren. Dafür soll die "zusätzliche Vergütung von Diagnosen, nachträgliche Diagnoseübermittlung" und die "Kodierberatung" der Ärzte durch Krankenkassen verboten werden. Damit die Aufsichtsbehörden das Vorgehen der Kassen auch tatsächlich überprüfen können, werden die Kassen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Kassen, die dem nicht nachkommen, sollen ein Zwangsgeld zahlen müssen.

Die Neuregelung soll an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt und am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden.

(qua)
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