Kampf gegen den Rechtsextremismus Koalition gegen Bundestagsantrag auf NPD-Verbot

Berlin · Die schwarz-gelbe Koalition wird am Donnerstag den Vorstoß der SPD ablehnen, wonach der Bundestag neben dem Bundesrat einen eigenen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe stellen soll. Die Unionsfraktion stimmte in einer Sitzung am Dienstag einmütig für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen

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Nach Teilnehmerangaben hat es lediglich zwei Enthaltungen gegeben. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), wurde zitiert mit den Worten: "Wir haben es mit einer sterbenden Partei zu tun." Sie zu verbieten, sei nicht mehr der richtige Weg. Es gebe 23.000 Rechtsextremisten in Deutschland, davon seien 6000 in der NPD.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat das Nein der Regierungskoalition zu dem NPD-Verbotsantrag des Bundestags kritisiert. "Ein gemeinsamer Verbotsantrag von Bundesrat und Bundestag wäre ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen gefährliche Rechtsextremisten gewesen", erklärte Jäger am Dienstag laut Mitteilung. "Diese Chance wird nun vertan."

Der Bundesrat wird damit allein ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Bei zwei Enthaltungen stimmte die Unionsfraktion den Angaben zufolge aber für einen Antrag mit der FDP, wonach Rechtsextremismus politisch und gesellschaftlich bekämpft werden solle. Danach sollen Aussteiger unterstützt und die Sicherheitsbehörden so ausgestattet werden, dass Straftaten abgewehrt werden können. Mit Blick auf die Pannen bei der Aufklärung der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) heißt es in dem Papier: "Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss, wo erforderlich, gestärkt werden."

Die Länder hatten bereits im Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. Die Vorbereitungen dafür laufen. Vor zehn Jahren waren Bundesrat, Regierung und Parlament noch gemeinsam gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht gezogen - allerdings vergeblich. Der erste Anlauf scheiterte, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), sagte, ein eigener Antrag des Bundestags habe weder eine negative noch positive Auswirkung auf den Erfolg des Bundesratsantrages. Die NPD müsse bekämpft werden, aber neben der ohnehin - von der Länderkammer - eingeleiteten juristischen Bekämpfung sei eine politische Bekämpfung notwendig. CSU- Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, das Verfassungsgericht entscheide nicht danach, wie viele Verbots-Antragsteller es seien.

(dpa/felt/jco)
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