Kampf um staatliche Unterstützung Klage gegen Elterngeld

Hückelhoven (RPO). Annabel Lukowksy wurde am 7. Juli 2006 geboren - ein halbes Jahr, bevor in Deutschland das Elterngeld eingeführt wurde. Damit gingen Ines und Jan Lukowskywie so viele frisch gebackene Eltern des Jahres 2006 leer aus. Doch das Paar aus Hückelhoven im Kreis Heinsberg ist der Meinung, dass ihm die staatliche Unterstützung trotzdem zusteht. Als erste Eltern in Nordrhein-Westfalen haben die Lukowskys Klage beim Sozialgericht Aachen eingereicht.

Elterngeld: Gewinner und Verlierer
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Foto: gms

Sie stoßen sich an der Stichtagsregelung des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes, wonach nur jene Eltern Elterngeld beantragen können, deren Kind nach dem 1. Januar 2007 zur Welt kam. Ihrer Auffassung nach müsste die Regelung aber für alle Eltern gelten, deren Kind zu diesem Zeitpunkt noch kein Jahr alt ist, denn bis zu diesem Alter wird das Elterngeld gezahlt. "Warum ist das Gesetz auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt?", fragt Jan Lukowsky, "Kindergeld bekommen ja auch alle." Gerecht wäre es, findet der 37-Jährige, wenn Eltern von 2006er-Babys für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum ersten Geburtstag ihres Kindes ebenfalls Elterngeld erhalten würden.

Für die Lukowskys würde das einige tausend Euro mehr in der Familienkasse bedeuten, für Härtefälle jedoch bis zu 25000Euro, sagt Lukowsky. Darum ziehen Ines und Jan Lukowsky nun vor Gericht, "nicht nur für uns, sondern für alle Kinder, die im Jahr 2006 geboren wurden", sagen sie.

Abweisung einkalkuliert

Bis die Klage aus Hückelhoven vor dem Bundesverfassungsgericht landet, vergehen auf dem üblichen Klageweg sechs bis acht Jahre, schätzt Lukowsky, "aber so lange wollen wir eigentlich nicht warten". Denn die Auswirkungen seien nicht nur finanzieller Natur. "Das Elterngeld soll Müttern die Möglichkeit geben, zu Hause zu bleiben. Meine Frau muss jetzt trotzdem arbeiten."

Ein Funken Hoffnung, dass es eine Abkürzung nach Karlsruhe geben könnte, hat Lukowsky noch. In Kürze möchte ein Mitstreiter aus der "Initiative Geboren 2006" direkt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Sollte sie angenommen werden, ist die Klage der Lukowskys überholt.

(RP)
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