Mit Klage gescheitert Ex-Bundespräsident Wulff verliert im Streit um Supermarkt-Foto

Karlsruhe · Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff hat im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag vor dem Bundesgerichtshof den Kürzeren gezogen. Es wurden Fotos veröffentlicht, die Wulff unter anderem beim Einkaufen im Supermarkt zeigten. Dagegen hatte der Politiker geklagt.

 Christian Wulff wehrt sich gegen die Veröffentlichung von Privatbildern - dies aber vergebens.

Christian Wulff wehrt sich gegen die Veröffentlichung von Privatbildern - dies aber vergebens.

Foto: dpa, bsc

Der Altbundespräsident müsse es hinnehmen, dass das "berechtigte öffentliche Interesse an seiner Person" nicht mit seinem Rücktritt im Jahr 2012 geendet habe. Die Fotos, die nach der Versöhnung Wulffs mit seiner Ehefrau Bettina entstanden waren, dienten zudem als Beleg für die "eheliche Rollenverteilung" der Wulffs.

Eines der Fotos zeigte Wulff mit gefülltem Einkaufswagen, ein zweietes Wulff und seine Frau an einem Auto. Das Magazin "People" verfasste dazu einen Artikel unter der Überschrift "Liebes-Comeback". In der "Neuen Post" hieß es dazu: "Nach der Versöhnung - Christian Wulff - Wer Bettina liebt, der schiebt."

Der BGH begründete das Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung auch damit, dass das "gesellschaftspolitische Thema der Rollenverteilung" in einer Ehe thematisiert werde und Wulff in der Rolle eines "fürsorgenden Familienvaters" gezeigt werde. Wulff, der von 2013 bis 2014 getrennt von seiner Frau lebte, habe sein Familienleben auch immer wieder öffentlich thematisiert und die Versöhnung mit seiner Frau im Mai 2014 per Pressemitteilung kundgetan.

Auch Simonis und Wowereit scheiterten

Der BGH blieb damit bei seiner Linie zur Berichterstattung über Politiker. In einem ähnlichen Fall hatte Schleswig-Holsteins Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) 2008 vor dem BGH den Streit um Fotos von ihr beim Shopping verloren. Die Fotos waren am 27. April 2005, am Tag nach ihrem Amtsverlust in einem Kieler Einkaufszentrum entstanden.

Der BGH hatte der "Bild"-Zeitung an dem Abdruck der Fotos "ein erhebliches öffentliches Interesse" bescheinigt und die Klage von Simonis zurückgewiesen. Begründung: Die Information darüber, wie sich die die Ex-Regierungschefin unmittelbar nach ihrem spektakulären Amtsverlust präsentiere, habe einen Bezug zur politischen Debatte. Die Pressefreiheit wiege deshalb höher als das Persönlichkeitsrecht von Simonis.

2016 unterlag Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Streit mit der "Bild"-Zeitung um Fotos, die ihn in Berlin beim Abendessen in einem Restaurant zeigten. Die Bilder waren am Abend vor einer Misstrauensabstimmung wegen des Flughafens BER entstanden. Es handle sich wegen der zeitlichen Nähe zu der Abstimmung um Fotos aus dem Bereich der Zeitgeschichte, entschied der BGH zugunsten der Pressefreiheit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte 2004 eine Stärkung des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland angemahnt und die Pressefreiheit abgestuft. Demnach genießen Privatpersonen den größten Schutz vor Presseveröffentlichungen, gefolgt von Personen des öffentlichen Lebens und zuletzt Politikern.

(gaa)
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