Bertelsmann-Studie 2023 fehlen bundesweit rund 384.000 Kita-Plätze

Berlin · Bundesweit fehlen im kommenden Jahr laut einer Prognose der Bertelsmann Stiftung fast 384.000 Kita-Plätze. Beim Ausbau der Plätze und einer kindgerechten Betreuung gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.

 Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden (Archivfoto).

Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden (Archivfoto).

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Im kommenden Jahr stehen einer Bertelsmann-Studie zufolge deutlich weniger Kita-Plätze zur Verfügung, als benötigt werden. Wie aus neuen Berechnungen für den bundesweiten Ländermonitor Frühkindliche Bildung hervorgeht, fehlen 2023 bundesweit voraussichtlich knapp 384 000 Plätze.

Besonders im Westen Deutschlands, wo 362 400 zusätzliche Betreuungsplätze gebraucht werden, gibt es demnach gegenüber dem Osten mit 21 200 benötigten Plätzen eine große Versorgungslücke. Um der Nachfrage gerecht zu werden, müssten im Westen 93 700 Fachkräfte und im Osten 4900 eingestellt werden, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Das ergebe zusätzliche Personalkosten von insgesamt 4,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Grundlage der Berechnung, die der dpa vorab vorliegt, sind Erhebungen aus dem Jahr 2021. Die Analyse ergibt für fast alle Bundesländer, dass die Nachfrage der Eltern nach Kita-Plätzen höher ist als der Anteil an Kindern, die im vergangenen Jahr in Betreuung waren. Der größte Mangel besteht demnach im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 101 600 fehlenden Kita-Plätzen. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sei dagegen kein Ausbau der Plätze nötig.

Der Ausbaubedarf ist den Berechnungen zufolge für Kinder unter drei Jahren am höchsten. Demnach fehlen für diese Gruppe in Westdeutschland rund 250 300 Kita-Plätze, in Ost-Deutschland - inklusive Berlin - sind es rund 20 700.

Seit 2013 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder ab drei Jahren besteht er schon seit 1996. Auch im kommenden Jahr werde dieser Rechtsanspruch nicht erfüllt, beklagen die Studienautoren.

(mzu/dpa)
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