Neues Präventionsgesetz Impf-Check vor dem Kita-Besuch
Berlin · Künftig soll eine Impfschutz-Beratung für Eltern von Kita-Kindern Pflicht sein. Das sieht das neue Präventionsgesetz vor. Die Krankenkassen werden mit 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr belastet.
Angesichts verschiedener Masern-Ausbrüche in den vergangenen Jahren will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen. Wie aus dem Kabinettsentwurf zum Präventionsgesetz hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt, soll dafür ein Impf-Check vor dem Kita-Besuch eingeführt werden. "Um eine höhere Beteiligung an den empfohlenen Schutzimpfungen auch bereits bei Kindern, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, zu erreichen, wird der Nachweis einer vorherigen ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz vorgesehen", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Das Präventionsgesetz wurde schon von mehreren Regierungen diskutiert, aber nie zu Ende gebracht. Nun soll es am 17. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden und im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten. Das Gesetz sieht zusätzliche Kassenleistungen vor, die Erkrankungen vorbeugen sollen. Demnach sollen etwa Volkskrankheiten wie Diabetes, Brustkrebs und Depressionen durch bessere Vorsorge zurückgedrängt werden. Zugleich sollen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnen. Ziel ist es, sozial schwache Gruppen gezielter als bislang auch über Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen anzusprechen.
Bei Erwachsenen soll die Frage nach dem Impfschutz zur Routine bei der Vorsorgeuntersuchung werden - sofern sie diese Angebote überhaupt in Anspruch nehmen. Denn während die Impfrate zum Schutz vor Tetanus bei Erstklässlern über 95 Prozent liegt, ist bei jedem vierten Erwachsenen Umfragen zufolge eine Tetanus-Auffrischung überfällig.
Wie eine gestern veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts zeigt, stehen die Chancen jedoch gut, dass die Bürger mehr Angebote zur Gesundheitsvorsorge annehmen. "Immer mehr Menschen achten auf ihre Gesundheit", meldete die Gesundheitsbehörde. Der Umfrage zufolge machen 35 Prozent der Frauen und 43 Prozent der Männer mindestens 2,5 Stunden Sport pro Woche. Seit 2003 ist zudem die Raucherquote bei Frauen von 29 auf 24 Prozent gesunken, die der Männer von 38 auf 31 Prozent.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Mutter und Kind nach der Geburt künftig länger betreut werden. Bislang standen Hebammen bis zu acht Wochen nach der Entbindung zur Verfügung. "Nunmehr wird dieser Zeitraum gesetzlich auf zwölf Wochen festgelegt, um die Inanspruchnahme dieser Leistung für die Versicherten zeitlich entsprechend zu flexibilisieren", heißt es.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche werden nach den Plänen der Regierung künftig bis zum 18. Geburtstag angeboten. Die Grenze, dass Erwachsene erst ab 35 Jahren zu dem von den Kassen finanzierten Check-up gehen können, soll fallen. Auch der starre Abstand von mindestens zwei Jahren zwischen den Untersuchungen wird abgeschafft.
Unterm Strich werden die Kassen verpflichtet, ab 2016 pro Jahr und Versichertem insgesamt sieben Euro in die Prävention zu stecken; zwei Euro davon sollen in betriebliche Maßnahmen fließen. Insgesamt werden die Kassen pro Jahr zusätzlich mit rund 250 bis 300 Millionen Euro belastet werden.
Neu im Kabinettsentwurf ist auch die Regelung, dass alle Krankenkassen künftig Bonus-Programme anbieten sollen, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Bislang war dies eine Kann-Bestimmung.