Justizministerin legt Entwurf vor Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden

Berlin · Seit vielen Jahren schon wird in Deutschland über die verfassungsrechtliche Verankerung der Rechte von Kindern diskutiert. Jetzt hat die Justizministerin einen Entwurf vorgelegt.

 Ein Ehepaar und seine beiden Kinder bei einem Ausflug.

Ein Ehepaar und seine beiden Kinder bei einem Ausflug.

Foto: dpa/Frank Leonhardt

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will an diesem Dienstag den lange erwarteten Entwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen. Danach soll künftig festgeschrieben werden, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte und Entwicklung seiner Persönlichkeit hat und sein Wohl bei staatlichem Handeln berücksichtigt werden muss.

„Seit 30 Jahren diskutieren wir auch schon über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Jetzt stehen wir endlich kurz davor“, sagte Lambrecht dem „Mannheimer Morgen“ (Dienstag). „Das sind wir unseren Kindern schon lange schuldig.“ Der Gesetzentwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen war am 20. November 1989 verabschiedet worden.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Kinderrechte explizit in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern beriet monatelang über eine Lösung, denn für eine Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

Die Experten hatten im Oktober schließlich drei Vorschläge für Änderungen in Artikel 6 des Grundgesetzes vorgelegt, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Aus den Vorschlägen hat Lambrecht nun einen Entwurf erarbeiten lassen.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll ein neuer Absatz 1a in den Artikel 6 eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Mit diesen drei Sätzen wollten die Reformer allerdings möglichst wenig am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat ändern, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den ihr vorliegenden Entwurf. Der neue Absatz solle die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen. Elternrecht und Elternverantwortung würden nicht beschränkt, sondern „inhaltlich unverändert“ garantiert. Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle „bewusst nicht angetastet werden“.

Eher zurückhaltend bleibt der Entwurf dem Bericht zufolge bei den Teilhaberechten der Kinder. Den Vorschlag der Arbeitsgruppe, jedem Kind einen Anspruch auf „Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ einzuräumen, werde nicht aufgegriffen, heißt es darin. Es bleibt bei einem Anspruch auf „rechtliches Gehör“, wie er längst im Grundgesetz verankert sei.

(cka/dpa)
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