Gesetzentwurf der Familienministerin weiter strittig Lindner stoppt vorerst Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung
Exklusiv | Berlin · Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ist in der Nacht mit dem Versuch gescheitert, ihren Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an diesem Mittwoch ins Kabinett zu bringen. Unter anderem Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch technischen Klärungsbedarf.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ist in der Nacht mit dem Versuch gescheitert, die Kindergrundsicherung an diesem Mittwoch ins Kabinett zu bringen. Unter anderem Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Kabinettsbeschluss in letzter Minute verhindert. Es gebe bei einigen Details noch technischen Klärungsbedarf, erklärte Ministerin Paus. Die politische Einigung stehe damit aber nicht infrage, hieß es auch aus dem Finanzministerium.
Die Kindergrundsicherung soll bisherige Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag sowie die Bürgergeld-Regelsätze für Kinder ab 1. Januar 2025 bündeln. Künftig sollen mehr anspruchsberechtigte Familien die Leistungen abrufen. Vor allem zwischen Grünen und FDP hatte es wochenlange Diskussionen über die Reform gegeben. Sozialverbände kritisieren, dass es am Ende nicht zu nennenswerten Leistungsverbesserungen kommen werde. Die FDP pochte darauf, dass die Kindergrundsicherung die Erwerbsanreize für Eltern nicht verringern dürfe. Lindner will zudem verhindern, dass die Kindergrundsicherung den Migrationsdruck nach Deutschland weiter erhöht.
Die geplante Kindergrundsicherung soll im ersten Jahr nach ihrer Einführung zum 1. Januar 2025 rund 1,87 Milliarden Euro kosten. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand von 500 Millionen Euro. Das geht aus dem jüngsten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vom Montag hervor, der unserer Redaktion vorliegt und der nun voraussichtlich nochmals überarbeitet wird. Dem vorliegenden Entwurf zufolge fallen 2026 im zweiten Jahr bereits 3,45 Milliarden Euro an Kosten an. 2027 sollen dann 4,64 und 2028 bereits 5,85 Milliarden Euro für die bessere soziale Absicherung von Kindern ausgegeben werden.
Die Kindergrundsicherung soll begleitend evaluiert werden. „Dabei soll untersucht werden, ob die Ziele der Reform erreicht werden und die Kindergrundsicherung tatsächlich leichter in Anspruch genommen werden kann, mehr Familien erreicht, die finanzielle Sicherheit und Erwerbssituation von Familien verbessert, die Kinderarmut reduziert und die Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen stärkt. Über die Auswirkungen der Kindergrundsicherung wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2030 einen Bericht vorlegen“, heißt es in dem Entwurf.