Kabinettsbeschluss kommende Woche Ampel einigt sich auf letzte Details bei Kindergrundsicherung
Berlin · Weg frei für die Kindergrundsicherung, die ab 2025 Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinder-Bürgergeld ersetzen soll: Die Ampel hat sich auf letzte Details im Gesetzentwurf geeinigt – so sehen sie aus.
Die Ampelkoalition hat sich auf letzte Details im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zur Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt. Einem Kabinettsbeschluss am kommenden Mittwoch stehe damit jetzt nichts mehr im Wege, hieß es am Freitag in Regierungs- und Koalitionskreisen. Demnach soll der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat, der in der Corona-Zeit eingeführt worden war, ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen. „Unkluge Fehlanreize im Asylrecht wurden auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums vermieden“, hieß es in Kreisen des Finanzministeriums.
Die Kindergrundsicherung soll die wichtigsten bisherigen Leistungen des Staates für Kinder bündeln und leichter abrufbar machen. Kindergeld, Kinderzuschlag sowie die Bürgergeld-Regelsätze für Kinder sollen zusammengefasst werden. Ab 2025 sollen alle Familien, die keine zusätzlichen Leistungsansprüche haben, weiterhin das Kindergeld von 250 Euro pro Kind und Monat als Garantiebetrag erhalten. Für Familien mit geringen Einkünften soll es darüber hinaus einen einkommensabhängigen und nach Alter der Kinder gestaffelten Zusatzbetrag geben. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), die in „Familienservice“ umbenannt wird, soll die Beträge individuell berechnen und auszahlen. Für die Verwaltung werden im ersten Jahr Mehrausgaben von 408 Millionen Euro veranschlagt, die bei steigender Inanspruchnahme der Kindergrundsicheurng zunehmen.
Der Gesetzentwurf von Ministerin Paus war kurz vor der letzten Kabinettssitzung vor fast zwei Wochen nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil es in einigen Detailfragen – unter anderem bei der Asylbewerberfrage – noch Klärungsbedarf gegeben hatte. So soll der Corona-Sofortzuschlag von 20 Euro in der neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Die Asylbewerberleistungen seien jedoch „kein Aspekt der neuen Kindergrundsicherung“, hieß es in den Kreisen des Finanzministeriums.
Auf Drängen von FDP-Chef Christian Lindner wurde deshalb eine Regelung, wonach Asylbewerber die 20 Euro weiterhin beziehen sollten, aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen. Er war vor allem auf Druck des SPD-geführten Arbeitsministeriums aufgenommen worden. Nach Auffassung Lindners hätten weitere Erhöhungen der Asylbewerberleistungen aber eine ungute Signalwirkung nach außen und innen gehabt. Gleichwohl werde die ohnehin turnusgemäße Regelbedarfsanpassung zum Jahreswechsel 2024/2025 an die Lebenshaltungskosten zu höheren Leistungen auch für Asylbewerber führen, hieß es in den Kreisen des Finanzministeriums.
„Dem Bundesfinanzministerium war es ein Anliegen, die Expertise aus der Praxis und von Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit in der Ressortbefassung angemessen zu berücksichtigen und ihnen in einem Kabinettsbeschluss Rechnung zu tragen“, verlautete aus dem Hause Lindners. In einer Stellungnahme hatte die BA Zweifel an einer fristgerechten Einführung zum 1. Januar 2025 geäußert. Die Ampelkoalition will aber an dem Einführungstermin festhalten. Auf unnötige Bürokratie für die BA will die Koalition verzichten. Der bisherige so genannte Kindergeldübertrag etwa werde wegen zu hoher Bürokratiekosten abgeschafft, hieß es in den Kreisen des Ministeriums. Dabei geht es um die teilweise Anrechnung des Kindergeldes auf Transferleistungen der Eltern, wenn die Kinder selbst bereits Einkommen oder Unterhalt beziehen.