Nachbesserungen bis 2024 nötig Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist verfassungswidrig

Karlsruhe · Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen automatisch unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, pocht aber auf mehr Rechte für Betroffene.

 Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts (Archivfoto).

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts (Archivfoto).

Foto: dpa/Uli Deck
(mzu/dpa)
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