Medikamente Keine Zwangsrabatte für Privatversicherungen

Berlin (RPO). Das Bundesgesundheitsministerium hat einem Bericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken, die geplanten Pharma-Zwangsrabatte und Preismoratorien auch zugunsten der privaten Krankenversicherungen (PKV) zu erzwingen.

Das ist Philipp Rösler
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"Eine unterschiedslose Ausweitung der Preisregulierungen zur Kostendämpfung in der GKV auf die PKV birgt erhebliche rechtliche Unsicherheiten", zitierte der "Spiegel" am Freitag aus einem internen Vermerk des Ministeriums von Philipp Rösler.

Zur Begründung hätten dessen Beamte auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts verwiesen, das die finanzielle Stabilität der PKV nicht wie bei den gesetzlichen Kassen als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" gelten lasse. Die Geschäftsmodelle der Privaten unterlägen "nicht in gleicher Weise der staatlichen Gewährleistung und dem Schutz des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips".

Damit dürfte der Wunsch der privaten Krankenversicherungen auf Einbeziehung in die Kostensenkungspläne der Regierung kaum Chancen haben. Das Kabinett hatte im April beschlossen, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei den Arzneimittel-Ausgaben durch ein Bündel von Maßnahmen in diesem Jahr um 500 Millionen Euro und von 2011 an um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zu entlasten.

Nach den Plänen, die noch vom Parlament beschlossen werden müssen, sollen die Zwangsrabatte der Pharmafirmen an die Kassen für neue innovative Medikamente ab August von sechs auf 16 Prozent steigen. Zudem werden die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Ab dem nächsten Jahr kommen langfristige Änderungen bei der Preisbestimmung hinzu.

(RTR/awei)
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