Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab Keine zusätzliche Pension für Hans Eichel

Leipzig · Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel kann von der Stadt Kassel keine Pension für seine Zeit als Oberbürgermeister verlangen. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies eine Klage des SPD-Politikers gegen die Kommune ab.

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Allerdings könnten Eichel Bezüge aus seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident vom Land zustehen, die zumindest anteilig auf seine Ministerpension von 7.144 Euro aufgeschlagen würden, erklärte das Gericht.

Eichel habe Pensionsansprüche gegenüber dem Land erworben, die über die über dem Betrag lägen, den er als ehemaliger Bundesfinanzminister bekomme.

(APD)
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