Bundesverwaltungsgericht stellt klar Nur ein Ausländer in Deutschland kann ausgewiesen werden

Leipzig · Ein Ausländer kann nicht ausgewiesen werden, wenn er noch nie in Deutschland war. Ein Iraker hatte geklagt und nun vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.

Das Portal des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig.

Das Portal des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Ein Ausländer, der sich noch nie in Deutschland aufhielt, kann auch nicht ausgewiesen werden. Dies stellte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig klar. Der Kläger ist Iraker und wird wegen des Verdachts terroristischer Straftaten von Interpol gesucht. Mit Blick darauf wurde sein 2018 gestellter Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit seiner in Deutschland lebenden deutschen Ehefrau abgelehnt.

Obwohl der Mann daher nicht nach Deutschland eingereist war, wies die Stadt München ihn im März 2019 aus dem Bundesgebiet aus und verhängte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Mit seiner Klage machte der Iraker geltend, dies sei unmöglich. Anders als in der Vorinstanz der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München folgte das Bundesverwaltungsgericht dem nun.

Für die Ausweisung fehle eine gesetzliche Grundlage. Laut Aufenthaltsgesetz seien bei einer Ausweisung „die Interessen an der Ausreise des Ausländers mit den Interessen an seinem weiteren Verbleib im Bundesgebiet abzuwägen“. Dies sei nur möglich, wenn der Ausländer sich auch in Deutschland aufhalte.

„Besteht hingegen bei einem noch nie eingereisten visumpflichtigen Ausländer ein Ausweisungsinteresse, ist dem nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes in erster Linie im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung eines Visums Rechnung zu tragen“, betonten die Leipziger Richter. Nur der Gesetzgeber könne entscheiden, ob er darüber hinaus auch die Möglichkeit für erforderlich hält, einen Ausländer, der sich nicht in Deutschland aufhält, schon vorsorglich ausweisen zu können.

(glaw/AFP)
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