Migration Barley will Rechtsreform für schnellere Asylverfahren

Berlin · Seit Jahren will die Bundesregierung die Asylverfahren beschleunigen. Die SPD-regierten Bundesländer legen im Bundesrat einen Plan vor. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sichert ihre Unterstützung zu und übt Kritik an Konzepten zur Grenzsicherung.

 Justizministerin Katarina Barley (SPD) hält Vorschläge zur Einführung von flächendeckenden Grenzkontrollen für unbrauchbar und setzt auf Änderungen im Asylprozessrecht.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) hält Vorschläge zur Einführung von flächendeckenden Grenzkontrollen für unbrauchbar und setzt auf Änderungen im Asylprozessrecht.

Foto: BAUER

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich hinter eine Bundesratsinitiative der sozialdemokratisch regierten Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg gestellt, die mit einer Reform des Prozessrechts für schnellere Asylverfahren sorgen wollen. „Anstelle von unbrauchbaren Vorschlägen zur flächendeckenden Einführung von Grenzkontrollen, müssen wir unsere Gerichte stärken und entlasten“, sagte Barley unserer Redaktion. Um die Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu beschleunigen, wolle man die Effizienz der Verfahren durch Vereinheitlichung der Rechtsprechung steigern. Barley nannte den von den Ländern eingebrachten Antrag, der am Freitag im Bundesrat behandelt werden soll, einen „klugen Vorschlag“.

Der Gesetzesantrag sieht vor, dass in asylrechtlichen Eilverfahren künftig eine weitere Instanz angerufen werden kann. Zudem sollen im Hauptsacheverfahren schon die Verwaltungsgerichte selbst entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen. Davon erhoffen sich die Länder nach Angaben der Hamburger Justizbehörde, dass die Oberverwaltungsgerichte in die Lage versetzt werden, Grundsatzentscheidungen zu treffen, an denen sich die Verwaltungsrichter orientieren können.

Barley sagte, die angestrebte Reform führe zu einer Beschleunigung der asylgerichtlichen Verfahren und zu mehr Rechtssicherheit. So könnten dringend benötigte Leiturteile gefällt werden. Diese würden sowohl dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als auch den Verwaltungsgerichten Orientierung geben, an denen sie ihre Entscheidungspraxis ausrichten könnten. „Dies wird künftig vor allem die Gerichte entlasten“, so Barley. Unterstützung gab auch ein Beschluss der Justizministerkonferenz. Ob der Gesetzesantrag eine Mehrheit erhält, ist angesichts der Ablehnung der Union jedoch ungewiss.

(jd)
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