Ausfallgebühren Kassenärzte bringen Strafzahlung bei ungenutzten Arztterminen ins Spiel
Berlin · Patienten müssen oft lange auf einen Arzttermin warten. Für die Mediziner ist es ärgerlich, wenn dann ein Termin nicht genutzt wird. Erste Arztpraxen verlangen von Patienten für unentschuldigtes Fehlen nun Strafgebühren. Wie hoch die sind und was die Krankenkassen dazu sagen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen. „Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben. Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen der „Bild“.
Der Zeitung zufolge gibt es erste Arztpraxen, die von Patienten für unentschuldigtes Fehlen 40 Euro Strafgebühr verlangen. Gassen nahm die Ärzte in Schutz und betonte, die Termine seien geblockt und stünden dann für andere Patienten nicht zur Verfügung. Forderungen nach mehr und schnelleren Terminen nannte der KBV-Chef vor dem Hintergrund „lächerlich“.