Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruher Richter bestätigen Masernimpfpflicht als verfassungskonform

Berlin · Lange wurde um eine allgemeine Masernimpfpflicht gerungen, jetzt ist endgültig klar: Sie wird weiter Bestand haben und rechtfertigt den Eingriff in die Grundrechte der Menschen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundesregierung und Ärzte begrüßen das Urteil, Erziehungsexperten fordern Nachbesserungen bei der Umsetzung.

 Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung. (Archiv)

Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung. (Archiv)

Foto: dpa/Tom Weller

Masern sind hochansteckend und können zum Tod führen. Die Krankheit ist nicht harmlos und nach wie vor in Deutschland verbreitet, obwohl seit vielen Jahren wirksam dagegen geimpft werden kann. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die vor zweieinhalb Jahren eingeführte Masernimpfpflicht mit der Verfassung vereinbar ist – weil nach Ansicht der Karlsruher Richter der Nutzen der Impfpflicht den Eingriff in die Grundrechte der Menschen rechtfertigt.