Volksverhetzung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Parolen Karlsruhe verbietet NPD-Aufmarsch endgültig

Berlin (rpo). Die für Samstag in Berlin geplante Demonstration der rechtsextremistischen NPD bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Berliner Entscheidung. Das sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. Der Berliner Senat hatte bei dem Aufzug Volksverhetzung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Parolen befürchtet.

Das Gericht in Karlsruhe bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgericht. Das OVG hatte das Motto der Veranstaltung "Berlin bleibt deutsch" als Verbotsgrund angesehen. Es sei zu erwarten, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht werde, hieß es. Karlsruhe schloss sich dieser Ansicht an.

Die NPD-Anhänger wollten durch den Berliner Stadtteil Wedding marschieren, in dem viele Türken wohnen. Mit dem Motto der Demonstration werde eine feindselige Haltung gegenüber Bürgern islamischen Glaubens geschürt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Außerdem bestehe ein Kontext zu einer verbotenen CD der Neonazi-Band "Landser". Die Band zählt zu den populärsten Gruppen in der rechten Szene.

Nach Polizeiangaben trafen sich etwa 500 meist jugendliche Demonstranten zu einer Gegenkundgebung. Die Veranstaltung verlief friedlich.

(ap)
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