Abschaffung der Arbeitslosenhilfe rechtens Karlsruhe billigt Umstellung auf Hartz IV

Karlsruhe/Berlin (RPO). Die Umstellung von der früheren Arbeitslosenhilfe auf die heutigen Hartz-IV-Zahlungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Im Streit über die jetzige Reform der Hartz-IV-Regeln begrüßte die SPD die Bereitschaft von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), den Empfängerkreis des geplanten Bildungspaketes auszuweiten.

Hartz IV - Eine Chronologie
Infos

Hartz IV - Eine Chronologie

Infos
Foto: dapd

Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 sei nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen worden, urteilten die Karlsruher Richter. Sie wiesen darauf hin, dass es sich anders als beim früheren Arbeitslosengeld bei der Arbeitslosenhilfe nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung gehandelt habe. Vielmehr sei die Arbeitslosenhilfe aus Steuern finanziert worden.

Einheitlicher Regelsatz

Die Arbeitslosenhilfe sei "eine sozialpolitisch motivierte Leistung" gewesen, die nichts mit den Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung zu tun gehabt habe, heißt es in dem Urteil weiter. Deshalb bestehe hier auch kein Eigentumsanspruch. Die frühere Arbeitslosenhilfe hatte sich am vorherigen Einkommen des Beziehers orientiert, für das im Zuge der Reformen eingeführte Arbeitslosengeld II gilt hingegen ein einheitlicher Regelsatz.

Zum Streit um die Hartz-IV-Reform sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil: "Es ist konsequent und sachgerecht, wenn Frau von der Leyen jetzt bereit ist, den Empfängerkreis des Bildungspakets für Kinder auszuweiten." Die Forderungen seiner Partei gingen aber "noch weit darüber hinaus", sagte Heil weiter der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vom Mittwoch. "Zum Beispiel soll es das Bildungspaket auch für Kinder im Alter von über 18 Jahren geben, die noch in der Ausbildung sind."

Beratungen gehen im Januar weiter

Von der Leyen hatte angeboten, in den Empfängerkreis für das Bildungspaket auch die 140.000 Kinder von Geringverdienern aufzunehmen, die Wohngeld vom Staat beziehen. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin werden die Beratungen in der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 7. Januar fortgesetzt. Derzeit seien Fachleute des Ressorts damit beschäftigt, die im Vermittlungsausschuss aufgeworfenen Fragen aufzuarbeiten.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) kritisierte die Pläne der Bundesregierung zur Hartz-IV-Reform als zu bürokratisch. Bei der Umsetzung des Bildungspakets für bedürftige Kinder gebe es "dringenden Verbesserungsbedarf", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch. Bode, der im Vermittlungsausschuss als Ländervertreter um den Hartz-IV-Kompromiss verhandelt, forderte mehr Geld für die Kommunen. Statt 1300 Jobcenter-Mitarbeiter für den Einsatz mit Hartz-IV-Kindern umzuschulen und eine neue Verwaltung aufzubauen, wie es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plane, solle das Geld besser direkt den Kommunen gegeben werden.

AZ.: 1 BvR 2628/07.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort