Kampf gegen Funklöcher Grüne wollen Recht auf Mobilfunk per Gesetz festschreiben

München · Die Grünen wollen das Problem der Mobilfunk-Funklöcher in Deutschland per Gesetz angehen. Einem Medienbericht zufolge schlägt die Fraktion ein Recht auf Mobilfunk für die Bürger vor.

Kampf gegen Funklöcher: Grüne wollen Recht auf Mobilfunk per Gesetz festschreiben
Foto: dpa/Robert Günther

Einen entsprechenden Antrag wolle sie bis Ende des Monats in den Bundestag einbringen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe). Demnach soll der Mobilfunk in Deutschland als "Pflichtdienst" eingestuft werden. Der Bund könnte Telekom-Unternehmen dann in unterversorgten Regionen zum Ausbau der Netze verpflichten.

Die Grünen plädieren dem Bericht zufolge auch für eine entsprechende EU-Regelung. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass der EU-Kodex Telekommunikation angepasst und Mobilfunk in die Universaldienstverpflichtung aufgenommen werde. Nur so könne der Netzausbau in den unterversorgten Gebieten gezielt vorangetrieben werden, zitiert die Zeitung aus dem Antrag.

Über eine Umlage sollen sich die Telekom-Firmen nach Vorstellung der Grünen auch finanziell am Ausbau beteiligen. Als Soforthilfe solle das sogenannte lokale Roaming ermöglicht werden: Dabei können Kunden Netze anderer Mobilfunkanbieter mitnutzen. "Die Mobilfunkversorgung in Deutschland gleicht einem Flickenteppich", kritisierte Margit Stumpp, Grünen-Expertin für digitale Infrastruktur, gegenüber der "Süddeutschen".

Die Anbieter wehren sich gegen den Vorschlag. Die Regierung habe dem Markt mit Entgeltregulierung und hohen Frequenzkosten Milliarden entzogen, die für den Netzausbau fehlten, erklärte Telefónica (O2) gegenüber der Zeitung. Die letzten weißen Flecken ließen sich wirtschaftlich nicht schließen.

Auch die Telekom warnte vor einem solchen Schritt: Es fehle nicht am Investitionswillen der Unternehmen, vielmehr behinderten aufwendige Genehmigungsverfahren eine bessere Versorgung. Der IT-Verband Bitkom sprach sich statt neuer Auflagen dafür aus, Genehmigungsverfahren für neue Masten zu straffen und öffentliche Gebäude und Grundstücke für den Ausbau zu nutzen.

(felt/AFP)
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